Niedersachsentarif für den SPNV
Bereits seit Ende des Jahres 2008 sind zwei renommierte Unternehmensberatungen damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine Tarifstruktur zu erarbeiten, die sich eng an den heute bestehenden Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn (C-Preis des BB DB) anlehnt. Im Zuge dieser Neustrukturierung sollen für die EVU unter anderem Möglichkeiten geschaffen werden, im SPNV Sonderangebote einführen zu können, um so beispielsweise in den Zeiten, in denen sonst noch genug freie Plätze vorhanden sind, mehr Fahrgäste in die Züge zu holen.

Der neue Tarif soll für alle Fahrten innerhalb Niedersachsens sowie zwischen Niedersachsen, Bremen und Hamburg gelten. Bestehende Verkehrsverbünde wie z.B. der Großraum Verkehr Hannover (GVH), der Verbundtarif Region Braunschweig (VRB), der Hamburger Verkehrsverbund (HVV), der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) bleiben davon unberührt. Für ein- und ausbrechende Fahrten nach und von Niedersachsen wird weiterhin das bundesweit gültige Preissystem der DB angewendet.
Im Rahmen dieses Projektes wird auch an Lösungen gearbeitet, die es Fahrgästen ermöglichen, mit ein und demselben Fahrschein auch nach der Fahrt mit der Eisenbahn mit dem Bus oder der Stadtbahn weiterzufahren. Heute werden zwei oder sogar bis zu drei Fahrscheine benötigt, wenn Fahrgäste außerhalb von Verbünden unterwegs sind und in diesen auf Bus oder Stadtbahn umsteigen wollen. Dies ist umständlich und kostet unnötige Zeit beim Fahrkartenkauf. Ziel ist es daher „Ein Fahrschein für ganz Niedersachsen“ über das gesamte Fahrscheinsortiment anzubieten. Dieses Ziel ist aber nur schrittweise umsetzbar. Mit dem landesweiten SPNV-Tarif für Niedersachsen wird dafür nun die Voraussetzung geschaffen.
Für die EVU ist mit diesem landesweiten SPNV-Tarif auch der Vorteil verbunden, mehr Einfluss auf die Fortschreibung des Preissystems und auf die Schaffung neuer, vielleicht aus touristischer Sicht interessanter Angebote ausüben zu können, mehr als dies im bundesweiten Zusammenwirken sehr vieler SPNV-Anbieter möglich wäre. Den regionalen Bedürfnissen kann so deutlich eher Rechnung getragen werden. Die heute existierende Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen der DB und den Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen (NE-Bahnen) wird von den NE-Bahnen als intransparent und daher auch als ein Verfahren mit hohem Diskriminierungspotential eingestuft. Mit dem landesweiten SPNV-Tarif wird somit auch eine Methode zur Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen geschaffen, die nachvollziehbar und gerecht funktioniert.
Die Aufgabenträger erhoffen sich durch diese Sicherheit bei der Einnahmeaufteilung größeren Einfluss aller in Niedersachsen verkehrenden EVU auf die Tarifgestaltung sowie attraktive Angebote von Bietern bei Ausschreibungen von SPNV-Betriebsleistungen und damit letztendlich auch geringere Zuschusszahlungen der Aufgabenträger an die Eisenbahnunternehmen.
Im Rahmen dieses Projektes wird auch an Lösungen gearbeitet, die es Fahrgästen ermöglichen, mit ein und demselben Fahrschein auch nach der Fahrt mit der Eisenbahn mit dem Bus oder der Stadtbahn weiterzufahren. Heute werden zwei oder sogar bis zu drei Fahrscheine benötigt, wenn Fahrgäste außerhalb von Verbünden unterwegs sind und in diesen auf Bus oder Stadtbahn umsteigen wollen. Dies ist umständlich und kostet unnötige Zeit beim Fahrkartenkauf. Ziel ist es daher „Ein Fahrschein für ganz Niedersachsen“ über das gesamte Fahrscheinsortiment anzubieten. Dieses Ziel ist aber nur schrittweise umsetzbar. Mit dem landesweiten SPNV-Tarif für Niedersachsen wird dafür nun die Voraussetzung geschaffen.
Für die EVU ist mit diesem landesweiten SPNV-Tarif auch der Vorteil verbunden, mehr Einfluss auf die Fortschreibung des Preissystems und auf die Schaffung neuer, vielleicht aus touristischer Sicht interessanter Angebote ausüben zu können, mehr als dies im bundesweiten Zusammenwirken sehr vieler SPNV-Anbieter möglich wäre. Den regionalen Bedürfnissen kann so deutlich eher Rechnung getragen werden. Die heute existierende Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen der DB und den Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen (NE-Bahnen) wird von den NE-Bahnen als intransparent und daher auch als ein Verfahren mit hohem Diskriminierungspotential eingestuft. Mit dem landesweiten SPNV-Tarif wird somit auch eine Methode zur Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen geschaffen, die nachvollziehbar und gerecht funktioniert.
Die Aufgabenträger erhoffen sich durch diese Sicherheit bei der Einnahmeaufteilung größeren Einfluss aller in Niedersachsen verkehrenden EVU auf die Tarifgestaltung sowie attraktive Angebote von Bietern bei Ausschreibungen von SPNV-Betriebsleistungen und damit letztendlich auch geringere Zuschusszahlungen der Aufgabenträger an die Eisenbahnunternehmen.





