Regionalisierungsmittel gemäß NNVG


aufgeschlagene Seite aus einem Buch mit Paragraphen
Als Regionalisierungsmittel bezeichnet man Finanzmittel, die dem Land Niedersachsen zweckgebunden vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Mittel wird durch das Regionalisierungsgesetz und das Entflechtungsgesetz (früher: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) geregelt.

An Regionalisierungsmitteln erhält das Land Niedersachsen gegenwärtig rund 600 Mio. Euro, die hauptsächlich für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehr verwendet werden müssen. Etwa 74% dieser Mittel werden auf Grundlage des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) an die SPNV-Aufgabenträger Region Hannover, Zweckverband Großraum Braunschweig und an uns weitergegeben. Gut 5% erhalten die Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV. Um eine zweckgebundene Verwendung sicher zu stellen, müssen die Aufgabenträger uns gegenüber Nachweise darüber führen.

Ansprechpartner für diese Themen ist bei uns Monika Beese.

Die restlichen ca. 21% verbleiben beim Land und werden zur Investitionsförderung verwendet, ebenso wie die Mittel in Höhe von etwa 50 Mio. Euro aus dem Entflechtungsgesetz, die für den ÖPNV zur Verfügung stehen.
 
Neben der Auszahlung dieser Mittel an die Empfänger sind wir auch für die mehrjährige Finanzplanung sämtlicher ÖPNV-Mittel verantwortlich. Die Finanzplanung liefert die Vorausschau über mehrere Perioden und bildet die Grundlage für sämtliche langfristig wirkende Investitionsförderentscheidungen. Ohne solide Finanzplanung wäre die Förderung von Großprojekten nicht möglich.
 
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
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