Aus- und Neubau von Stadtbahnsystemen

Der Neu- und Ausbau sowie die Grunderneuerung von Stadtbahnsystemen sind zuwendungsfähig, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, in Verdichtungsräumen oder den zugehörigen Randgebieten liegen und auf besonderem Bahnkörper geführt werden. Ausnahmen in geringem Umfang erfassen nur den Neubau von Verkehrswegen der Straßenbahnen auf einem straßenbündigen Bahnkörper. Der Ausbau oder die Grunderneuerung von vorhandenen Strecken auf einem straßenbündigen Bahnkörper sind in der Regel nicht förderfähig.

Zur Straßenbahn zählen neben dem Fahrweg alle für den Betrieb erforderlichen Anlagen (Betriebsanlagen nach §1 Abs. 7 BOStrab, z. B. Energieversorgung, Haltestellen, Wendeanlagen).
Für weitere Informationen stehen Ihnen
Peter Hollenbach
und
Michael Schmidt
zur Verfügung.
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Michael Schmidt
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