Bushaltestellen-Sammelanträge (Grunderneuerung, 2010-2014)

Zuwendungsfähig ist grundsätzlich die Grunderneuerung bestehender Einzelhaltestellen, deren Bedienung gegeben ist. Die Gesamtkosten dürfen einen Betrag von 35.000 Euro brutto je Einzelhaltestelle nicht überschreiten. Ein Sammelantrag darf höchstens 8 Bushaltestellen beinhalten. In einem Haushaltsjahr kann nur ein Antrag pro Antragsteller bewilligt werden. Dieses Programm ist Teil des Konjunkturprogrammes des Landes Niedersachen und läuft bis zum Kalenderjahr 2014.

Nähere Informationen können unserem Merkblatt "Verfahren für Sammelanträge für die Grunderneuerung von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung" entnommen werden, welches zusammen mit unseren Förderanträgen über den Downloadbereich heruntergeladen werden kann.
Für weitere Informationen steht Ihnen Lore Preisig zur Verfügung.
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