Omnibusbetriebshöfe


Grundsätzlich sind der Neu- und Ausbau sowie die Grunderneuerung von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, bei denen die Gesamtsumme der Betriebsleistungen aller von ihnen aus eingesetzten Fahrzeuge überwiegend, d. h. zu mehr als 50%, im Linienverkehr nach §42 PBefG erbracht wird, förderfähig.

Zwei rote Linienbusse vor den Betriebshallen des EVB
Für die Förderung von Neu- und Ausbaumaßnahmen bei Betriebshöfen von mehr als 20 und bei Grunderneuerungen von mindestens 10 überwiegend im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen genutzt wird.

Bei Grunderneuerungen sind nur größere Instandsetzungen und Erneuerungen des überwiegenden Teils oder einer gesamten Verkehrsanlage mit Verbesserungen des Gebrauchswertes für den ÖPNV zuwendungsfähig.

Nähere Informationen können aus unserem "Merkblatt für Antragsteller zur Programmaufnahme" entnommen werden, welches zusammen mit unseren Förderanträgen über den Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

Für weitere Informationen steht Michael Schmidt gern zur Verfügung.
 
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
online@lnvg.de | www.lnvg.de