SPNV-Förderung (Infrastruktur und Fahrzeuge)


Blau-weiß-gelber Zug im Bahnhof
Bei der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs handelt es sich hauptsächlich um Maßnahmen für den Aus- und Neubau von SPNV-Haltepunkten bzw. Bahnhöfen, Empfangsgebäude, SPNV-Fahrzeuge und Betriebswerkstätten und den Ausbau vorhandener Schienenstrecken.

Die Anträge für die SPNV-Förderung sind zum 31.05. eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr 2-fach gemäß unseres Merkblattes unter Verwendung der Antragsvordrucke bei uns einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter können Sie sich gerne über unseren Download-Bereich herunterladen.

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
online@lnvg.de | www.lnvg.de