SPNV-Förderung (Infrastruktur und Fahrzeuge)

Bei der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs handelt es sich hauptsächlich um Maßnahmen für den Aus- und Neubau von SPNV-Haltepunkten bzw. Bahnhöfen, Empfangsgebäude, SPNV-Fahrzeuge und Betriebswerkstätten und den Ausbau vorhandener Schienenstrecken.
Die Anträge für die SPNV-Förderung sind zum 31.05. eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr 2-fach gemäß unseres Merkblattes unter Verwendung der Antragsvordrucke bei uns einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter können Sie sich gerne über unseren Download-Bereich herunterladen.
Die Anträge für die SPNV-Förderung sind zum 31.05. eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr 2-fach gemäß unseres Merkblattes unter Verwendung der Antragsvordrucke bei uns einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter können Sie sich gerne über unseren Download-Bereich herunterladen.





