Um- und Ausbau sowie zeitgemäße Neuausstattung von Empfangsgebäuden


Bei der Förderung des Ausbaus eines Bahnhofs-Empfangsgebäudes wird ein tragfähiges Nutzungskonzept für das gesamte Gebäude vorausgesetzt. Zu berücksichtigen ist, dass nur die Maßnahmenteile förderfähig sind, die eine direkte Verbesserung für den öffentlichen Nahverkehr bedeuten (z. B. personenbedienter Fahrkartenverkauf, geschützter Wartebereich und öffentliche Toiletten) und bei denen ein entsprechender Bedarf vor Ort nachweisbar ist. Im Einzelfall können zusätzlich weitere Hilfen zur Sanierung von Dach und Fassade gewährt werden.

  • Modernes Empfangsgebäude mit außergewöhnlicher Architektur
  • Bahnhofsgebäude aus rotem Backstein
  • Historisches Empfangsgebäude mit angrenzendem Bahnsteig

Über zielgerichtete Nutzungskonzepte und weitere Fördervoraussetzungen klären wir gerne im Vorfeld auf und empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns.

Nähere Informationen können aus unserem "Merkblatt für den Antragsteller" entnommen werden, welches zusammen mit unseren Förderanträgen über den Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

Für weitere Informationen steht Ihnen Beate Reiners zur Verfügung.
 
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
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