Liniengenehmigungen und Ausgleichsleistungen


Roter Linienbus in voller Fahrt auf Straße hinter einer saftigen Sommerwiese
Seit 2005, als die vier Bezirksregierungen aufgelöst wurden, sind wir in Niedersachsen für die Genehmigung sämtlicher Linienverkehre von Bussen und Stadtbahnen verantwortlich. Dies gilt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie auch für den nationalen oder internationalen Fernverkehr.

Auch die finanziellen Ausgleichsleistungen des Landes für preisgünstige Schüler- und Studenten-Tickets werden von uns genehmigt und an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt.


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Genehmigungsablauf
Den Ablauf und die Struktur der Liniengenehmigungsverfahren können Sie sich hier anschauen.  
 
Ausgleichsleistungen
Informationen zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für ermäßigte Fahrpreise.  
 
Antragsfristen
Die Antragsfristen für Liniengenehmigungsanträge können Sie hier einsehen.  
 
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
online@lnvg.de | www.lnvg.de