Neue Verfahrenstruktur im Genehmigungswettbewerb nach §13 PBefG in Niedersachsen


blauer Linienbus stehend auf Straße vor historischem Gebäude
Das Verfahren bei konkurrierenden Linienverkehrsanträgen nach §13 PBefG (sogenannter Genehmigungswettbewerb) ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bislang nicht ausgestaltet worden. Bereits 2005 haben wir als erste deutsche Liniengenehmigungsbehörde in einer Analyse auf dieses Strukturproblem aufmerksam gemacht, eine Gesetzesänderung ist bis heute jedoch nicht zustande gekommen.

Die Praxis der PBefG-Genehmigungsbehörden bei konkurrierenden Linienverkehrsanträgen bleibt daher für die Unternehmen des straßengebundenen ÖPNV von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte zum Genehmigungswettbewerb ist uneinheitlich.

Als die für Niedersachsen verantwortliche Liniengenehmigungsbehörde haben wir uns nach mehrjährigen Erfahrungen mit über dreißig Genehmigungswettbewerben entschlossen, das Verfahren neu auszuformen. Die Einführung von Antrags- und Bewertungsstichtagen sowie die Nicht-Berücksichtigung von Modifikationen im Widerspruchsverfahren sind wesentliche Gestaltungselemente. Sie geben dem Genehmigungswettbewerb in Niedersachsen eine neue, einfachere Struktur und straffen ihn zeitlich. In unserem Schaubild zur Verfahrensstruktur des Genehmigungswettbewerbs haben wir die wesentlichen Verfahrenselemente übersichtlich zusammengestellt. Das Schaubild kann über den nachfolgenden Link oder über den Downloadbereich heruntergeladen werden.

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