Konzessionen im internationalen Linienverkehr

Wer im internationalen Linienverkehr gewerbsmäßig Personen befördern will, benötigt nach EU-Vorschriften bzw. nach dem PBefG eine Betriebs- und Liniengenehmigung. Sobald eine Buslinie ihren Ausgangspunkt in Niedersachsen hat, erteilen wir auf Antrag eine Genehmigung für die deutsche Teilstrecke bzw. bei Linienverkehren innerhalb der Europäischen Union für die gesamte Linienstrecke. Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist, über einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb verfügt und sein Verkehrsangebot den öffentlichen Verkehrsinteressen entspricht.
Unsere Anträge, Formulare und Infomaterial für den Bereich Liniengenehmigungen und Ausgleichsleistungen
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