Konzessionen im nationalen Linienverkehr


Moderne Haltestelle mit grüner Straßenbahn und Linienbus der UESTRA
Wer innerhalb Niedersachsens im Linienverkehr gewerbsmäßig Personen befördern will, benötigt nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und seinen Verordnungen eine Betriebs- und Liniengenehmigung, die bei uns zu beantragen ist. Dies gilt auch, wenn die Linie in Niedersachsen beginnt und in einem anderen Bundesland endet. Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist, über einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb verfügt und sein Verkehrsangebot den öffentlichen Verkehrsinteressen entspricht.

Omnibusbahnhof mit Reisebus und Fahrgästen
Unsere Anträge, Formulare und Infomaterial für den Bereich Liniengenehmigungen und Ausgleichsleistungen finden Sie hier
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
online@lnvg.de | www.lnvg.de