Liniengenehmigungen und Ausgleichsleistungen


Zu unserem hoheitlichen Aufgabenspektrum zählt die Erteilung nationaler und internationaler Linienkonzessionen an Bus- und Stadtbahnunternehmen. Hinzu kommen die Genehmigung von Änderungen in der Linienführung, die Zustimmung zu einer Anpassung der Fahrpreise oder neuen Fahrplänen.

Neben Kontrollen im ÖPNV wie auch im Auslandslinienverkehr kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um eine regelmäßige Überprüfung der individuellen Voraussetzungen für den Beruf des Verkehrsunternehmers. Mit anderen Worten: wer in Niedersachsen Straßenpersonenverkehr betreiben will, muss nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist, aber auch über einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb verfügt. Soweit die beantragten Linienkonzessionen durch uns erteilt wurden, üben wir während der Geltungsdauer zwischen fünf und fünfundzwanzig Jahren auch die Aufsicht über die Verkehrsunternehmen aus.

  • Frontalansicht eines roten Linienbusses
  • Mittelblauer Linienbus Nr. 204 Richtung Huchting an Haltestation mit geöffneten Türen
  • seitliche Ansicht eines Linienbusses, der vorne Rot und hinten Weiß ist vor einer Baumreihe

Verstößt ein Unternehmen gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen, droht ihm ein Bußgeld, im Wiederholungsfalle und schlimmstenfalls der Widerruf seiner Linienkonzessionen. Eine Option, von der unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bislang nur sehr selten Gebrauch machen mussten. Sollte ein Betrieb in eine wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder ihm die Durchführung des Linienbetriebes aus anderen Gründen unmöglich werden, haben wir die Möglichkeit, den Verkehrsunternehmer von seinen Betriebspflichten vorübergehend oder auch dauerhaft zu entbinden.

  • Frontalansicht eines weißen Linienbusses
  • seitliche Ansicht eines Kleinbusses mit der Aufschrift Stadtbus
  • Rot-weißer Linienbus, der durch ländliche Gegend fährt; Kornfeld im Vordergrund

Der Bereich "Personenbeförderungsrecht" ist auch für die Ausgleichszahlungen des Landes nach §45a PBefG verantwortlich. Mit dieser Vorschrift wird den Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs ein Rechtsanspruch auf staatlichen Ausgleich eingeräumt, wenn sie bei der Staffelung ihrer Fahrpreise die Belange von Schülern, Studenten und Auszubildenden in Form preislich ermäßigter Zeitfahrausweise berücksichtigen.

Das Land Niedersachsen gewährt den Unternehmen insoweit einen teilweisen Ersatz für das "entgangene" Fahrgeld. Die Größenordnung dieser Landesausgleichszahlungen ist beträchtlich. Sie hat in den vergangenen Jahren ein Finanzvolumen von jährlich zwischen 85 und 90 Millionen Euro erreicht, die an rund 160 Bus- und Stadtbahnunternehmen fließen.

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