Ermittlung der Einnahmen im SPNV


Kooperationsvertrag

Einheitliche Tarife im SPNV sind unser Ziel, d. h. eine Fahrkarte ist für alle Züge gültig unabhängig davon, welches Unternehmen die jeweiligen SPNV-Betriebsleistungen erbringt. Außerhalb der Verkehrsverbünde wird von allen SPNV-Unternehmen in Niedersachsen der DB-Tarif angewendet. Dafür schließen die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Verträge über die Tarifanwendung und über die Einnahmeaufteilung ab. Grundlage für eine sachgerechte Einnahmeaufteilung sind Erhebungen, bei denen die Nachfrage und die Fahrscheinnutzung erfasst werden. Aus den Ergebnissen dieser Erhebungen werden die Einnahmen auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Dabei sind u. a. Annahmen für die Nutzungshäufigkeit bei bestimmten Fahrscheinarten zu treffen (wie oft fährt z. B. ein Monatskartenbesitzer mit seiner Fahrkarte?) und zwischen allen Beteiligten (DB, neues EVU, LNVG) als Berechnungsparameter zu vereinbaren. Für besondere Fahrkarten (für Heim- und Freifahrten von Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistenden, Schönes-Wochenende-Ticket, Ländertickets, aber auch Rabattkarten wie die BahnCard,) müssen Einnahmeanteile pauschal vereinbart werden.

Seite in einem Ordner mit einem Teil eines Verkehrsvertrags
Erhebungen zur Einnahmeermittlung finden zunächst vor und nach einer Betriebsaufnahme durch ein neues Unternehmen statt (Vorher-Nachher-Vergleich). Die Ermittlung der Erhebungsdaten wird in der Regel von uns finanziert und im Wettbewerb an ein Consulting-Unternehmen vergeben. Im Rahmen des Kooperationsvertrages zwischen dem neuen Betreiber und der DB AG können über die Laufzeit des Verkehrsvertrages weitere Erhebungen stattfinden, die dann i. d. R. vom neuen Betreiber und der DB AG zu finanzieren sind.
 
Die für die Einnahmeermittlung notwendigen Nachfragedaten sollen in zunehmendem Maße langfristig mit Hilfe automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) gewonnen werden. Daher sind die Fahrzeuge für die Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und Fahrzeuge des Fahrzeugpools mit AFZS ausgerüstet.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
online@lnvg.de | www.lnvg.de