Zuschüsse als Finanzierungsinstrumente

Die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des SPNV in Niedersachsen ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) In Verbindung mit dem Regionalisierungsgesetz (RegG). Wir haben in unserem SPNV-Konzept 2013+ in Kapitel 3 die einzelnen Finanzierungsinstrumente des SPNV wie auch des ÖPNV im Detail für Sie beschrieben.
Im Jahr 2010 stehen der LNVG rd. 290 Mio. Euro zur Verfügung. Damit müssen rd. 33 Mio. Zug-km auf dem Gebiet des Aufgabenträgers LNVG finanziert werden. Wie wir die Finanzierung des SPNV in Zukunft sehen, haben wir in den Kapiteln 17 und 18 des SPNV-Konzepts 2013+ beschrieben.
Im Jahr 2010 stehen der LNVG rd. 290 Mio. Euro zur Verfügung. Damit müssen rd. 33 Mio. Zug-km auf dem Gebiet des Aufgabenträgers LNVG finanziert werden. Wie wir die Finanzierung des SPNV in Zukunft sehen, haben wir in den Kapiteln 17 und 18 des SPNV-Konzepts 2013+ beschrieben.
Rückblick

Bis in die neunziger Jahre gab es die Deutsche Bundesbahn (DB) im Eigentum der Bundesrepublik. Damit war nach dem Grundgesetz der Bund allein für den SPNV zuständig. Dies bedeutete, dass der Bund Defizite seiner Bundesbahn u. a. auch im Bereich des SPNV ausgleichen musste.
Ende der achtziger Jahre hatte die Bundesregierung die „Regierungskommission Bahn“ gebildet und diese beauftragt, die Situation der DB eingehend zu analysieren und Modelle für eine zukunftsträchtige Fortentwicklung der Staatsbahn zu erarbeiten. Die Kommission schlug eine nachhaltige Reform hin zu einer Aktiengesellschaft vor, die letztendlich zur sogenannten Bahnreform mit einer ersten Stufe zum 01. Januar 1994 führte. Damit war die „Behördenbahn“ Deutsche Bundesbahn umgewandelt worden zur Deutsche Bahn AG mit dem Alleinaktionär Bundesrepublik Deutschland.
Die zweite Stufe der Bahnreform bildete die „Regionalisierung des SPNV“ zum 01. Januar 1996. Seitdem sind die Bundesländer für die Gestaltung und die Finanzierung des SPNV verantwortlich. Für diese neue Aufgabe erhalten die Bundesländer vom Bund zweckgebundene Gelder, die sog. Regionalisierungsmittel. Diese sind im Regionaliserungsgesetz (RegG) festgeschrieben. Das Gesetz regelt im Übrigen auch, welchen Anteil der RegG-Mittel auf Niedersachsen entfällt. Dies sind 8,59 % von rd. 6,9 Mrd. € im Jahr 2010. Die Aufteilung der RegG-Mittel auf die drei SPNV-Aufgabenträger Region Hannover, Zweckverband Großraum Braunschweig und Land (vertreten durch die LNVG) wird durch das NNVG geregelt. Die LNVG erhält knapp 50% der auf das Land entfallenden Mittel, von dieser Summe sind knapp 86% zur Bezuschussung des SPNV-Angebotes vorgesehen (Zuschuss) und die übrigen 14% insbesondere für Investitionen in den SPNV.
Ende der achtziger Jahre hatte die Bundesregierung die „Regierungskommission Bahn“ gebildet und diese beauftragt, die Situation der DB eingehend zu analysieren und Modelle für eine zukunftsträchtige Fortentwicklung der Staatsbahn zu erarbeiten. Die Kommission schlug eine nachhaltige Reform hin zu einer Aktiengesellschaft vor, die letztendlich zur sogenannten Bahnreform mit einer ersten Stufe zum 01. Januar 1994 führte. Damit war die „Behördenbahn“ Deutsche Bundesbahn umgewandelt worden zur Deutsche Bahn AG mit dem Alleinaktionär Bundesrepublik Deutschland.
Die zweite Stufe der Bahnreform bildete die „Regionalisierung des SPNV“ zum 01. Januar 1996. Seitdem sind die Bundesländer für die Gestaltung und die Finanzierung des SPNV verantwortlich. Für diese neue Aufgabe erhalten die Bundesländer vom Bund zweckgebundene Gelder, die sog. Regionalisierungsmittel. Diese sind im Regionaliserungsgesetz (RegG) festgeschrieben. Das Gesetz regelt im Übrigen auch, welchen Anteil der RegG-Mittel auf Niedersachsen entfällt. Dies sind 8,59 % von rd. 6,9 Mrd. € im Jahr 2010. Die Aufteilung der RegG-Mittel auf die drei SPNV-Aufgabenträger Region Hannover, Zweckverband Großraum Braunschweig und Land (vertreten durch die LNVG) wird durch das NNVG geregelt. Die LNVG erhält knapp 50% der auf das Land entfallenden Mittel, von dieser Summe sind knapp 86% zur Bezuschussung des SPNV-Angebotes vorgesehen (Zuschuss) und die übrigen 14% insbesondere für Investitionen in den SPNV.





