Ausbau von Strecken und Bahnhöfen


Buchseite des Grundgesetzes mit Bleistift
Neue Angebotskonzepte erfordern nicht nur den Einsatz neuer Fahrzeuge, sondern auch den bedarfsgerechten Ausbau von Strecken und Bahnhöfen. Obwohl für den Aus- und Neubau der von der DB Netz AG betriebenen Schieneninfrastruktur nach dem Grundgesetz allein der Bund zuständig ist, hat das Land erhebliche Mittel für deren Ausbau und Modernisierung bereitgestellt. In Bau- und Finanzierungsverträgen zwischen Land, LNVG und Infrastrukturunternehmen werden die Ausbau- und Instandhaltungsstandards und der Nutzungsumfang vereinbart. Gleichzeitig sind die Infrastrukturunternehmen verpflichtet, die geförderten Anlagen für die vereinbarte Nutzungszeit instand- und vorzuhalten.

Infrastrukturnutzungsverträge


Die Nutzung bzw. der Zugang des Schienennetzes ist stark reglementiert. Ein veröffentlichter Fahrplan ist das Ergebnis eines mehrstufigen Abstimmungsprozesses: Jede Zugfahrt muss mehrere Monate vor Veröffentlichung bei der DB Netz AG als zuständigem Infrastrukturunternehmen angemeldet werden. Ist diese mit anderen angemeldeten Zugfahrten vereinbar, d. h. sie schließen sich nicht gegenseitig aus, bzw. kollidieren nicht zeitlich, bietet DB Netz eine "Trasse" an, d. h. ein exakt definiertes Zeitfenster, in dem die Fahrstrecke zurückzulegen ist. Für diese Zugfahrt ist der DB Netz AG ein Preis, das Trassenentgelt, zu zahlen. Die Höhe dieses Preises richtet sich im Wesentlichen nach der Qualität der angemeldeten Trasse und der zurückgelegten Wegstrecke. Diese gegenseitigen Leistungsverpflichtungen werden in einem Infrastrukturnutzungsvertrag vereinbart. Er ist Grundlage für die Nutzung von Strecken und Stationen durch die EVU. Die Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) formuliert die Zugangsansprüche und enthält Zugangsregelungen für die Netznutzer.

Wenn Strecken ausgebaut werden, um neue Betriebskonzepte umzusetzen oder wenn größere Instandhaltungsmaßnahmen anstehen, sind hierfür von den Infrastrukturbetreibern Investitionen zu tätigen. In der Regel sind diese dazu nur bereit, wenn eine langfristige Nutzung sichergestellt ist. Dazu schließen sie mit den beteiligten Aufgabenträgern Verträge ab, in denen im Wesentlichen die Ausbaumaßnahmen und deren Finanzierung sowie das künftige Betriebskonzept festgelegt werden. Die Finanzierung des Eigenanteils an den Investitionskosten sowie der Kosten für die laufende Instandhaltung stellen die Infrastrukturunternehmen über die Trassen- und Stationsentgelte sicher. Die Aufgabenträger verpflichten sich im Rahmen der Infrastrukturverträge, in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren, zur Bestellung eines Betriebsprogramms, auch "Bestellgarantie" genannt.

Bestellgarantie


Investitionen in die Schieneninfrastruktur sind häufig auf konkrete Nutzungen ausgerichtet, d. h. die Infrastrukturbetreiber investieren in den Aus- oder Neubau von Strecken und Stationen nur, wenn ein langfristiger Betrieb der Strecke sichergestellt und die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen durch langjährige Bestellgarantien abgesichert ist. Dadurch müssen das Land und wir uns nicht nur an den einmaligen Kosten des Investitionsvorhabens beteiligen, sondern gemeinsam werden wir regelmäßig auch zur Absicherung der daraus erwachsenden Folgekosten für die Infrastrukturbetreiber herangezogen. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung bei der Projektauswahl und bei der Planungssicherheit sowohl in finanzieller wie verkehrlicher Sicht, um derartige Garantien aussprechen zu können.

Ausbau von Schienenstrecken


Das niedersächsische Schienennetz ist geprägt durch zahlreiche Hauptverkehrsachsen mit hoher Ausbauqualität. Dieses Netz wird ergänzt durch diverse Strecken von eher regionaler Bedeutung. Um auch auf diesen Strecken ein attraktives Angebot im SPNV anbieten zu können, haben sich Land Niedersachsen und die LNVG seit der Übernahme der Verantwortung für den SPNV im Jahr 1996 mit Nachdruck für die Ertüchtigung und den Ausbau dieser Regionalstrecken eingesetzt. Teilweise waren Investitionen in die Streckeninfrastruktur Voraussetzung für die Umsetzung eines neuen Betriebskonzepts.

Folgende Strecken wurden seitdem auf gemeinsame Initiative der LNVG und des Landes Niedersachsen ausgebaut:

Streckewesentlicher AusbauzweckFertigstellung
Eichenberger KurveDirektverbindung Göttingen Richtung Eisenach/Erfurt1999
S-Bahn-Netz HannoverAufnahme S-Bahn-Betrieb; tlw. Schaffen separater Infrastruktur2000
Hildesheim - Goslar - VienenburgAusbau für NeiTech-Betrieb2000
Oldenburg - OsnabrückAusbau für 120 km/h2000
Esens - SandeErtüchtigung für 80 km/h2000
Leer - NeuschanzAusbau für 120 km/h2002
Delmenhorst - HesepeErtüchtigung für 80 km/h2003
Großdüngen - BodenburgNeue Haltepunkte2003
OS-Hörne - Dissen/Bad RothenfeldeReaktivierung2005
HH-Neugraben - StadeAusbau für 2-System-S-Bahn2007
Bennemühlen - WalsrodeAusbau für 120 km/h2011
Soltau - Buchholz/NordheideAusbau für 120 km/h2011

Reaktivierung


Neben dem Ausbau von Schienenstrecken wurden auch Mittel für die Reaktivierung des SPNV eingesetzt. Zuvor hatten wir unter volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Wiedereinführung vom SPNV für ca. 60 Strecken untersucht. Als einzige Strecke wies dabei der niedersächsische Abschnitt des "Haller Willem" ein positives Ergebnis aus.

Blau-weißer Zug am Bahnsteig
Infolgedessen wurde auf unser Bestreben im Jahr 2005 der stillgelegte Abschnitt zwischen Osnabrück-Hörne - Dissen/Bad Rothenfelde in Verlängerung der Linie Dissen/Bad Rothenfelde – Bielefeld reaktiviert und der 1984 eingestellte Personenverkehr wieder aufgenommen. Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück hatte als Infrastrukturbetreiber den Streckenabschnitt von Grund auf saniert und auch moderne Leit- und Sicherungstechnik installiert.

Das Land Niedersachsen hat fast 11 Mio. Euro für die Reaktivierung dieser Strecke und den Ausbau für Fahrgeschwindigkeiten bis zu 80 km/h bereit gestellt. Zudem müssen wir die jährlich anfallenden Betriebskostendefizite finanzieren. Angesichts des Investitionsbedarfs auf dem heutigen Streckennetz, der längerfristigen Finanzierungsperspektiven und der bisherigen Erfahrung mit Reaktivierungsprojekten liegt der Fokus auch künftig nicht auf der Ausweitung des SPNV auf Strecken, die heute nicht bedient werden.
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