Tariflandschaft in Niedersachsen


Die Tariflandschaft in Niedersachsen ist mit den Verkehrsverbünden und dem über Verbundgrenzen hinweg gültigen Tarif der Deutschen Bahn (DB) sehr vielschichtig. Außerhalb der Verbünde oder verbundübergreifend gilt der Tarif der Deutschen Bahn AG, welcher von Wettbewerbern  wie z. B. metronom, NWB und eurobahn über Tarif- und Vertriebskooperationen anerkannt und im Zugverkehr eingesetzt wird. Neben den Verkehrsverbünden und den Tarifkooperationen zwischen den privaten Betreibern und der DB, gibt es lokal auch diverse weitere unternehmensübergreifende Tarifangebote, wie z. B. Semestertickets, Übergangstarife oder KombiTarife zwischen Bus und Bahn.

Fahrkartenautomat des SPNV
Die Verantwortung für die Tarife - also die Gestaltung von Fahrpreisen - im SPNV liegt grundsätzlich bei den Verkehrsunternehmen. Das Ziel von uns und allen anderen Aufgabenträger bundesweit ist, einheitliche Tarife im SPNV zu schaffen, zur Nutzung der Züge unabhängig davon, welches Unternehmen die jeweiligen SPNV-Betriebsleistungen erbringt.

In den Verkehrsverbünden Bremen/Niedersachsen (VBN), Großraum Hannover (GVH), Region Braunschweig (VRB) und Südniedersachsen (VSN) sowie im niedersächsischen Teil des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) bestehen integrierte Tarifangebote für den straßen- und schienengebundenen ÖPNV.

Gemeinsam mit den Verbünden oder den Aufgabenträgern vor Ort wird geprüft, ob das heutige Fahrgastverhalten Anpassungen bei der räumlichen Gültigkeit von Verbundtarifen erforderlich macht. Bei der Prüfung von tariflichen Maßnahmen haben wir das übergeordnete Ziel, sach- und fachgerechte Angebote dort zu schaffen, wo entsprechende Fahrgastpotentiale betroffen sind und der volkswirtschaftliche Nutzen der Maßnahme zu rechtfertigen ist, also der Modal Split zugunsten des ÖPNV verbessert werden kann. Immer wieder steht bei der Umsetzung tariflicher Maßnahmen für uns die Prüfung im Vordergrund, ob mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln das tarifliche Angebot umgesetzt und finanziell unterstützt werden kann oder ob ggf. Betriebsleistungen abbestellt werden müssen. Vor allem Angebote, die einerseits für den Kunden sehr günstig sind aber andererseits aufgrund der Entfernung, der geografischen Lage oder anderer Faktoren nicht zu Fahrgaststeigerungen führen, erhöhen das Defizit der Verkehrsunternehmen und letztlich damit die Zuschusszahlungen der Aufgabenträger.

Als Beispiel für die erfolgreiche Ausweitung eines Verbundes kann die Ende 2004 umgesetzte Ausdehnung des HVV-Verbundtarifes bis in die Landkreise Stade, Lüneburg und Harburg angeführt werden. Im Bereich der Lammetalbahn sowie auf dem niedersächsischen Abschnitt des Haller Willems wurden Tarifmodelle mit kleinerer räumlicher Ausdehnung im Zusammenhang mit Bus-Schiene-Konzepten eingerichtet. Hier gelten heute Kombinationstarife für Bus und Bahn.

Übergangstarife sind Tarifangebote für einzelne Fahrgastgruppen, vor allem Zeitkartennutzer, die in an Verkehrsverbünden angrenzenden Landkreisen wohnen und täglich in die Zentren der Verkehrsverbünde einpendeln. In jüngster Vergangenheit wurden vor allem am Rande des GVH für die starken Nachfragepotentiale aus den Landkreisen
  • Schaumburg
  • Soltau-Fallingbostel
  • Peine
  • Celle
  • Nienburg
  • Hildesheim
  • und Hameln/Pyrmont

nach Hannover Übergangstarife eingerichtet. Seit 2010 gibt es auch den Übergangstarif des GVH in den Landkreis Gifhorn. Des Weiteren gibt es für Pendler in das HVV-Gebiet seit 2008 die Übergangstarife Cuxhaven und Rotenburg (Wümme) sowie den ausgedehnten HVV-Tarif im Zeitkartenbereich bis Soltau.
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