Unsere Aufgaben im SPNV


In der Funktion als Aufgabenträger übernehmen wir die Verkehrsplanung und konzipieren den Fahrplan, wir führen Wettbewerbsverfahren durch und schließen Verträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir beauftragen Verkehrserhebungen, begleiten das Nahverkehrsmarketing der Verkehrsunternehmen und stimmen Vertriebs- wie Tarifkonzepte ab. Darüber hinaus wird der Fahrzeugpool des Landes von der LNVG verwaltet.

Unsere Aufgaben im ÖPNV


Vom Land Niedersachsen sind wir mit den Aufgaben einer Genehmigungsbehörde im nationalen wie internationalen Linienverkehr betraut worden. In dieser Funktion erteilen wir nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. nach EU-Recht Genehmigungen für den Betrieb und die Linienführung von Bus- und Stadtbahnverkehren. Wir führen Kontrollen im Inlands- wie Auslandsverkehr durch, genehmigen Fahrpreise, stimmen Änderungen bei den Haltestellen, in der Streckenführung und im Fahrplan zu.

Kommt es zu konkurrierenden Genehmigungsanträgen mehrerer Unternehmen, führen wir in einem besonders strukturierten Verfahren einen Genehmigungswettbewerb durch und treffen am Ende eine Auswahlentscheidung hinsichtlich des besten Verkehrsangebotes für die Fahrgäste.

Auch die Ausgleichszahlungen des Landes für die preisrabattierten Ausbildungsverkehre im ÖPNV nach §45a PBefG werden bei uns beantragt, genehmigt und ausgezahlt. Soweit zwischen uns und den Verkehrsunternehmen eine vertragliche Abgeltung vereinbart ist, liegen Vertragsabwicklung und -controlling ebenfalls in den Händen der LNVG.

Unsere Aufgaben bei der Finanzierung


Die LNVG nimmt öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr und ist dabei dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Fachaufsichtsbehörde unterstellt.

Das Finanzmanagement des Landes für den gesamten Öffentlichen Personenverkehr wird durch uns organisiert. Das heißt, dass wir die Verteilung der vom Bund zugewiesenen Regionalisierungsmittel auf Grundlage des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes sicher stellen und die Finanzplanung erarbeiten. Förderanträge für Investitionen in den SPNV und ÖPNV werden durch uns geprüft und die Fördermittel gegebenenfalls bewilligt. Auch Fördermittel für den Güterverkehr von NE-Bahnen werden durch uns gewährt und Ausgleichsleistungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ausgezahlt.

Bei allen hoheitlichen Tätigkeiten unterliegen wir der Kontrolle durch den Landesrechnungshof.

Unsere Rolle bei der Infrastruktur


Das SPNV-Angebot wird in erheblichem Maß durch Vorgaben seitens der Infrastruktur geprägt: Das sind zum einen der Ausbauzustand der Strecken, die unmittelbar Einfluss auf das Nahverkehrsangebot nehmen, aber auch die Rahmenbedingungen (Preise, Zugangsvoraussetzungen, Qualitätskriterien), unter denen die von uns beauftragten Verkehrsunternehmen die Infrastruktur nutzen können. Um auch langfristig ein attraktives SPNV-Angebot zu angemessenen Konditionen anbieten zu können, werden wir uns diesen Themen in Zukunft noch intensiver widmen. Dazu gehört die Vereinbarung weiterer, aus SPNV-Sicht notwendiger Ausbauprojekte einschließlich deren finanzieller Absicherung und – auch gemeinsam mit Partnern – die Mitwirkung bei der Regulierung des noch in der Entwicklung befindlichen Eisenbahnsektors.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
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