Bedarfs-/On-Demand-Verkehre

Land will Förderung flexibler Bedienangebote stärken

Das niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (MW) hat eine neue Finanzierungssäule für die Einrichtung und den Betrieb sog. flexibler Bedienformen im straßengebundenen ÖPNV angekündigt.

Aufgabenträgern, Kommunen, Verkehrsunternehmen oder auch Vereinen soll finanziell unter die Arme gegriffen werden, wenn diese Bedarfs- oder On-demand-Verkehre in Zeiten und in Räumen mit schwacher Nachfrage auf die Straße bringen und so den klassischen Linienverkehr passgenau ergänzen. Damit will das Land vor allem in dünn besiedelten Regionen einen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels leisten und gleichzeitig mehr Menschen zu einer stärkeren Nutzung von klimaschonenden Mobilitätsangeboten motivieren. Das betonte Richard Eckermann, verantwortlicher ÖPNV-Referatsleiter im MW, auf der Veranstaltung „Mobilitätsmanagement in Niedersachsen“ in Hannover.

Angezapft wird dafür der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, kurz „EFRE“ genannt. Eine Förderrichtlinie will das Verkehrsministerium in den nächsten Monaten veröffentlichen. Danach können Anträge bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover gestellt werden. Die NBank wird die Funktion der Bewilligungsstelle übernehmen, die Anträge bearbeiten und die Förderung auszahlen. Die LNVG wird im Verfahren von der NBank beteiligt und sich zu den Anträgen fachlich äußern.

Bezuschusst werden für längstens drei Jahre zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Betriebskostendefizite, Marketingkosten, Ausgaben für Technik und Büroausstattung oder auch Aufwendungen für die Schulung von Personal. Die maximale Förderquote erreicht 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg sogar 60 Prozent. Der Zuschuss ist der Höhe nach auf 300.000 Euro begrenzt, eine darüber hinaus gehende Förderung bleibt im Einzelfall und mit besonderer Begründung möglich. 2022 wird die Förderung erstmal auslaufen - das Land beabsichtigt aber, die nächste EFRE-Förderperiode wieder in Anspruch zu nehmen, um so auch über 2022 hinaus Zuschüsse für flexible Bedienformen zwischen Ems und Elbe zu ermöglichen.

Die neue Finanzierungssäule ergänzt die bereits bestehende Landesförderung auf Grundlage des § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG). Die Vorschrift wurde vom Landesgesetzgeber im Zuge der landesrechtlichen Nachfolgeregelung zu § 45a PBefG neu ins NNVG aufgenommen. Auf dieser Grundlage überweist die LNVG den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern erstmals seit 2017 Finanzhilfen, insbesondere auch zur Einrichtung flexibler Bedienangebote, in einem Umfang von jährlich 20 Millionen Euro.

Rainer Peters

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