ÖPNV-Finanzdisposition

Um die Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen zu können, erhält das Land Niedersachsen Finanzmittel vom Bund, die sogenannten Regionalisierungsmittel.

Die Verteilung der Mittel wird durch das Regionalisierungsgesetz geregelt. Die LNVG sorgt für die Verteilung der Mittel.

An Regionalisierungsmitteln erhält das Land Niedersachsen über 700 Millionen Euro, die hauptsächlich für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehr verwendet werden. Ein sehr großer Teil dieser Mittel wird auf Grundlage des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) an die SPNV-Aufgabenträger Region Hannover, Regionalverband Großraum Braunschweig und LNVG weitergegeben. Auch die Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV erhalten einen dreistelligen Millionenbetrag. Um eine zweckgebundene Verwendung sicher zu stellen, müssen die Aufgabenträger gegenüber der LNVG Nachweise darüber führen.

Die restlichen beim Land verbleibenden Mittel werden zur Investitionsförderung verwendet, ebenso wie die Mittel in Höhe von etwa 75 Millionen Euro aus dem niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG), die für den ÖPNV zur Verfügung gestellt werden.          

Neben der Auszahlung dieser Gelder an die Empfänger ist die LNVG auch für die mehrjährige Finanzplanung sämtlicher ÖPNV-Mittel verantwortlich. Die Finanzplanung liefert die Vorausschau über mehrere Perioden und bildet die Grundlage für sämtliche langfristig wirkende Investitionsförderentscheidungen. Ohne solide Finanzplanung wäre die Förderung von Großprojekten nicht möglich.

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