Förderung von Bushaltestellen

Der Neu- oder Ausbau sowie die Grunderneuerung von Einzel- oder Mehrfachhaltestellen können gefördert werden.

In diesem Förderprogramm können ausschließlich Haltestellen gefördert werden, die mehr als 100.000 Euro kosten, barrierefrei (aus)gebaut und im ÖPNV-Linienverkehr bedient werden. Kleinere Haltestellen, bei denen Gesamtausgaben von weniger als 100.000 Euro je Richtungshaltestelle erwartet werden, sind im vereinfachten Verfahren zur Förderung zu beantragen.

Die Haltestellen sind anhand der Linien- und Fahrpläne sowie der eingesetzten Buslängen und Fahrgastzahlen bedarfsgerecht und gemäß den Vorgaben des Haltestellenkonzeptes oder des Nahverkehrsplans des zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgers zu planen. Die Antragsunterlagen sind so zu gestalten, dass diese dem Niveau einer Entwurfsplanung entsprechen.

Es werden Kosten für Bauausgaben, Grunderwerbsausgaben und Planungskosten bezuschusst, die im direkten Bereich der Haltestellen anfallen. Grunderwerbsausgaben können bis zu der Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung.

Die Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen. Das Merkblatt straßengebundener ÖPNV und die erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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