Förderung von Empfangsgebäuden


Der Ausbau und die zeitgemäße Neuausstattung von Empfangsgebäuden werden durch das Land Niedersachsen gefördert.

Voraussetzung für die Förderung ist ein tragfähiges Nutzungskonzept für das gesamte Gebäude. Zudem muss eine direkte Verbesserung für die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs gegeben sein (z. B. personenbedienter Fahrkartenverkauf, geschützter Wartebereich, öffentliche Toiletten). Ausschließlich private Nutzungskonzepte können nicht gefördert werden.

Über zielgerichtete Nutzungskonzepte und weitere Fördervoraussetzungen klären wir gerne im Vorfeld auf und empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Maßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen. Das Merkblatt „Schienengebundener ÖPNV“ und den Fördererlass finden Sie in unserem Downloadbereich.

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