Neue Angebotskonzepte erfordern nicht nur den Einsatz neuer Fahrzeuge, sondern auch den bedarfsgerechten Ausbau von Strecken und Bahnhöfen. Obwohl für den Aus- und Neubau der von der DB Netz AG betriebenen Schieneninfrastruktur nach dem Grundgesetz allein der Bund zuständig ist, hat das Land erhebliche Mittel für deren Ausbau und Modernisierung bereitgestellt. In Realisierungs- und Finanzierungsverträgen zwischen Land, LNVG und Infrastrukturunternehmen werden die Ausbau- und Instandhaltungsstandards und der Nutzungsumfang vereinbart. Gleichzeitig sind die Infrastrukturunternehmen verpflichtet, die geförderten Anlagen für die vereinbarte Nutzungszeit instand- und vorzuhalten.