Internationale Fernlinien­konzessionen

Wer internationalen Fernlinienverkehr betreiben will, benötigt nach dem PBefG oder nach EU-Recht eine Betriebs- und Liniengenehmigung.

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Konzessionen im internationalen Linienverkehr

Wer internationalen Linienverkehr betreiben und gewerbsmäßig Personen befördern will, braucht nach EU-Vorschriften bzw. nach dem PBefG eine Betriebs- und Liniengenehmigung, die bei uns zu beantragen ist. Sobald eine Buslinie ihren Ausgangspunkt in Niedersachsen hat, erteilen wir auf Antrag eine Genehmigung für die deutsche Teilstrecke bzw. bei Linienverkehren innerhalb der Europäischen Union für den gesamten Linienverlauf. Dabei wird vor Erteilung einer Linienkonzession das Einvernehmen von den beteiligten ausländischen Genehmigungsbehörden eingeholt.

Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist wie auch über einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb verfügt. Außerdem darf sein internationaler Linienverkehr nicht den öffentlichen Nahverkehr auf Straße und Schiene beeinträchtigen. Für Verkehre innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union beträgt die Geltungsdauer einer Liniengenehmigung maximal fünf Jahre.

Frau Anne Gottwald-Müller

Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover

Tel.: +49 511 53333-176
E-Mail: gottwald-mueller(at)lnvg.de

Internationaler Fernlinienverkehr

Herr Dirk Holsten

Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover

Tel.: +49 511 53333-177
E-Mail: holsten(at)lnvg.de

Internationaler Fernlinienverkehr

Veröffentlichungen Genehmigungsverzeichnis nach § 18 PBefG
u. a.
zu den Veröffentlichungen

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