Konzessionen im nationalen Linienverkehr


Wer innerhalb Niedersachsens im Linienverkehr gewerbsmäßig Personen befördern will, benötigt nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und seinen Verordnungen eine Betriebs- und Liniengenehmigung, die bei uns zu beantragen ist.
Dies gilt auch, wenn die Linie in Niedersachsen beginnt und in einem anderen Bundesland endet.
Solche Genehmigungen – auch Linienkonzessionen genannt – erteilen wir im ÖPNV mit Bussen und Stadtbahnen und seit 2013 auch für den nationalen Busfernverkehr. Bei Fernlinien handelt es sich um Linienverkehre, deren Gesamtreisezeit mehr als eine Stunde beträgt bzw. deren Reiseweite 50 Kilometer übersteigt. Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist, über einen sicheren wie auch leistungsfähigen Betrieb verfügt und sein Verkehrsangebot im ÖPNV den öffentlichen Verkehrsinteressen entspricht.
Dies gilt auch, wenn die Linie in Niedersachsen beginnt und in einem anderen Bundesland endet.
Solche Genehmigungen – auch Linienkonzessionen genannt – erteilen wir im ÖPNV mit Bussen und Stadtbahnen und seit 2013 auch für den nationalen Busfernverkehr. Bei Fernlinien handelt es sich um Linienverkehre, deren Gesamtreisezeit mehr als eine Stunde beträgt bzw. deren Reiseweite 50 Kilometer übersteigt. Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist, über einen sicheren wie auch leistungsfähigen Betrieb verfügt und sein Verkehrsangebot im ÖPNV den öffentlichen Verkehrsinteressen entspricht.

Unsere Anträge, Formulare und Infomaterial für den Bereich Liniengenehmigungen und Ausgleichsleistungen finden Sie hier
Link zum Genehmigungsverzeichnis nach § 18 PBefG
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