Zielsetzung
Durch die Einrichtung und Ausweitung flexibler Bedienformen soll die Erreichbarkeit von Knotenpunkten verbessert und vor allem in besonders dünn besiedelten Regionen des Landes der Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage durch flexible Bedienformen ergänzt oder erweitert werden.
Ziel der Förderung ist es, die Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten ggü. dem motorisierten Individualverkehr zu erhöhen.
Fördererlass und Antragstellung
Das Land fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) die Planung, die Einrichtung und den Betrieb von flexiblen, ehrenamtlichen und alternativen Betriebsformen. Als nicht-rückzahlbarer Zuschuss werden:
- Beraterleistung zur planerischen Vorbereitung und zur Unterstützung der Betriebsaufnahme inkl. Marketing & Kommunikation,
- die Evaluation des Betriebs durch unabhängige Dritte,
- Betriebskostendefizite (Testierung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer),
- Sachausgaben in Verbindung mit der Betriebsvorbereitung und -aufnahme sowie Werbe- und Marketingkosten,
- Sachausgaben für Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Ehrenamtlichen,
- Sachausgaben für Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationstechniken sowie
- Ausgaben für Technik inkl. Software gefördert
Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % (60 % in der Übergangsregion Lüneburg) der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 300.000 €. Die maximale Projektlaufzeit ist bis zum 30.06.2022 möglich. Die Vorhaben müssen sich aus einem Nahverkehrsplan ableiten lassen und Luftqualitätspläne – soweit vorhanden – berücksichtigen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen ist möglich. Die Bewilligungsstelle ist die NBank.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können an:
- Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV,
- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden (unbeschadet der Aufgabenträgerschaft) sowie an
- natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts, die straßengebundenen Personenbeförderungsleistungen erbringen, bewilligt werden.
Vorhaben von Landkreisen oder kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden, die nicht selbst Aufgabenträger sind, müssen mit dem jeweiligen Aufgabenträger abgestimmt werden.