Mobilitätszentralen

Das Land fördert die Einrichtung von Mobilitätszentralen, die dem Fahrgast alle Mobilitätsangebote möglichst einfach zugänglich macht.

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Zielsetzung

Mobilitätszentralen sind umfassende Serviceeinrichtungen, die Informationen und Dienstleistungen rund um die Mobilität anbieten und verkehrsmittelübergreifend bündeln, um ein flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot zu schaffen.

Die Mobilitätszentralen sind Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Mobilität für Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsanbieter innerhalb von Städten, regionalen Zentren und dem dazu gehörigen Umland und sollen dazu beitragen, dass durch die individuelle Beratung verstärkt CO2-sparsame Beförderungsangebote des ÖPNV genutzt werden.

Fördererlass und Antragstellung

Das Land fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) die Schaffung und den Betrieb von Mobilitätszentralen. Als nicht-rückzahlbarer Zuschuss werden:

  • Sachausgaben z.B. Büro- und Raumausstattung
  • Telekommunikationskosten
  • Weiterbildungsangebote
  • Marketing
  • Ausgaben für Technik incl. Call-Center-Funktion und Software
  • Indirekte Ausgaben wie Miete für Gebäude, Steuern und Versicherung
  • Mobile Mobilitätszentralen gefördert.

Die maximale Förderhöhe 50 % bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 600.000 €. Der maximale Förderzeitraum beträgt 36 Monate. Die Vorhaben müssen sich aus einem Nahverkehrsplan ableiten lassen und Luftqualitätspläne – soweit vorhanden – berücksichtigen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen ist möglich. Die Bewilligungsstelle ist die NBank.

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