Finanzierung durch Zuschüsse

Woher kommt das Geld?
I - Zuschüsse als Finanzierungsinstrument

Finanzierung durch Zuschüsse

Die gesetzliche Grundlage, mit der die Finanzierung des SPNV in Niedersachsen geregelt wird, ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG). Aus diesem Gesetz ergibt sich, wie viel Geld uns für die Bestellung von Zugfahrten zur Verfügung steht. Das NNVG ist eng mit dem Regionalisierungsgesetz (RegG, s. u.) verbunden, weil im NNVG im Wesentlichen nur die Gelder verteilt werden, die das Land Niedersachsen im Rahmen des RegG erhält. Experten für öffentliche Haushalte sprechen bei dieser Konstellation auch davon, dass (weitestgehend) keine originären Haushaltsmittel des Landes – also Gelder, die aus Steuereinnahmen des Landes Niedersachsen resultieren – eingesetzt werden. Diese Finanzierungspraxis ist bei allen 16 Bundesländern im Wesentlichen gleich und zeigt die elementare Abhängigkeit der Finanzierung des SPNV von der Höhe der Zahlungen des Bundes im Rahmen des RegG: Steigen die RegG-Mittel, steht den Bundesländern mehr Geld für die Gestaltung des SPNV-Angebots zur Verfügung. Werden die RegG-Mittel gekürzt oder nur unzureichend an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung angepasst, ist das Fahrplanangebot im SPNV mehr oder weniger in seiner Substanz gefährdet.

Neben dem NNVG und dem RegG gibt es – zwar nicht für die Bestellung von Zugfahrten, sondern für die Investitionen in den Ausbau des SPNV und ÖPNV – noch weitere Finanzierungsinstrumente. Wir haben in unserem SPNV-Konzept 2013+ in Kapitel 3, Seite 18 und 19 wesentliche dieser infrastrukturbezogenen Finanzierungsinstrumente des SPNV wie auch des ÖPNV im Detail für Sie beschrieben.

Zu den dort beschriebenen Instrumenten zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur kommen noch Mittel der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) – einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn AG – sowie gegebenenfalls Finanzmittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung der Europäischen Union, kurz EFRE (daher auch EFRE-Mittel genannt) hinzu.  Im Jahr 2015 standen uns rund 316 Millionen Euro an Mitteln aus dem NNVG zur Verfügung (siehe Tabelle unten). Damit finanzierten wir rd. 36,2 Millionen Zug-km in unserem Zuständigkeitsgebiet. Außerdem finanzieren wir mit den NNVG-Mitteln SPNV-Infrastrukturprojekte zu bestimmten Anteilen mit.

Die uns zur Verfügung stehenden NNVG-Mittel sind im Jahr 2016 auf rund 342 Millionen Euro angestiegen, was mit dem mit Wirkung zum 1. Januar 2016 geänderten RegG zusammenhängt.

Tabelle der zur Verfügung stehenden NNVG-Mittel

Jahr Finanzmittel in €
nach RegG
- bundesweit -
Finanzmittel in €
nach RegG
- Niedersachsen   -
Finanzmittel in € nach NNVG für
SPNV-Aufgabenträger
LNVG
2014 7.298.733.786,82 626.961.232,29 311.562.490,66
2015 7.408.214.793,62 636.365.650,77 316.235.928,02
2016 8.200.000.000,00 689.088.000,00 342.100.356,13
2017 8.347.600.000,00 703.413.568,00 349.212.338,81
2018 8.497.856.800,00 718.023.301,34 356.465.396,44
2019 8.650.818.222,40 732.939.518,92 363.870.609,34
2020 8.806.532.950,40 748.160.080,77 371.426.915,11
2021 hier muss 379.137.353,81
2022 die RegG-Änderung 386.483.426,08
2023 des Jahres 2020 393.971.116,45
2024 erst noch 401.603.143,04
2025 eingearbeitet werden 409.377.612,59
2026 dito dito 417.197.403,04
2027 dito dito 425.161.234,86
2028 dito dito 433.276.592,66
2029 dito dito 441.551.359,39
2030 dito dito 449.978.537,67
2031 dito dito 458.078.151,34
2032  u. ff. dito dito 458.078.151,34

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