§45a Nachfolgeregelung


Weißer Linienbus an überdachter Bushaltestelle mit Schulkindern
Der §45a Personenbeförderungsgesetz gibt Bus- und Stadtbahn-Unternehmen einen Rechtsanspruch auf staatlichen Ausgleich, wenn sie Schülern, Studenten und Auszubildenden im Linienverkehr preisrabattierte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten verkaufen.

Die Größenordnung dieser Ausgleichszahlungen ist beträchtlich und erreicht jährlich etwa 85 - 90 Millionen Euro, die an rund 160 Verkehrsunternehmen in Niedersachsen fließen. Derzeit untersuchen wir mit dem Verkehrsministerium, den Verkehrsverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden, welche Anschlussregelung ab 2012/13 der jetzigen Vertragslösung nachfolgen soll.

Dabei sind alle Partner an einem Ausgleichssystem interessiert, das den Erfordernissen eines Flächenlandes gerecht wird, die Mobilitätswünsche seiner Einwohner auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ernst nimmt, eine langfristige Investitions- bzw. Planungssicherheit eröffnet und nicht zuletzt zusätzliche Fahrgäste in Busse und Stadtbahnen lockt.
 
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