ÖPNV-Förderung

Grundsätzlich sind Infrastrukturmaßnahmen für den ÖPNV förderfähig, insbesondere Bushaltestellen, Umfeldmaßnahmen an Bahnhöfen (Stellplätze für Park + Ride und Bike + Ride, etc.), Omnibusbetriebshöfe, Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung, Bürgerbusse sowie der Aus- und Neubau von Stadtbahnsystemen.
Die Anträge für die ÖPNV-Förderung sind zum 31.05. eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr 2-fach gemäß unseres Merkblattes unter Verwendung der Antragsvordrucke bei uns einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter können Sie sich gerne über unseren Download-Bereich herunterladen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Themen erhalten Sie auf den entsprechenden Folgeseiten, die Sie über das Menü am Ende der Seite auswählen können.
Die Anträge für die ÖPNV-Förderung sind zum 31.05. eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr 2-fach gemäß unseres Merkblattes unter Verwendung der Antragsvordrucke bei uns einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter können Sie sich gerne über unseren Download-Bereich herunterladen.
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