Bahnhofsumfelder

Zuwendungsfähig ist der Aus- und Neubau sowie die Grunderneuerung von Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen sowie Kurzzeitstellplätze und Taxistellplätze an Bahnhöfen bzw. Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehres (SPNV), wenn ein entsprechender Bedarf anhand von Zählungen, Dokumentation des vorhandenen Zustandes bzw. durch Gutachten nachgewiesen ist. Im Zusammenhang mit den vorgenannten Elementen (ggf. nur Teile davon) ist auch die Förderung von Bahnhofsvorplätzen als verbindendes Element grundsätzlich förderfähig.

Die Planung wird durch uns insbesondere auf bau- und verkehrstechnische Richtigkeit geprüft. Bei allen Bauvorhaben im ÖPNV ist die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung vorzusehen, daher ist die Stellungnahme des örtlichen Behindertenvertreters bzw. –beirates von besonderer Wichtigkeit.
Zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Bauausgaben können Grunderwerbsausgaben max. in Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10% der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt. Die Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung.
Zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Bauausgaben können Grunderwerbsausgaben max. in Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10% der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt. Die Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung.

Nähere Informationen können aus unserem "Merkblatt für den Antragsteller" entnommen werden, welches zusammen mit unseren Förderanträgen über den Downloadbereich heruntergeladen werden kann.
Für weitere Informationen in den ehemaligen Regierungsbezirken Weser-Ems und Hannover steht Ihnen
Hendrik Guttropf
und in den ehemaligen Regierungsbezirken Braunschweig und Lüneburg
Heidrun Bleumer
zur Verfügung.
Für weitere Informationen in den ehemaligen Regierungsbezirken Weser-Ems und Hannover steht Ihnen
Hendrik Guttropf
und in den ehemaligen Regierungsbezirken Braunschweig und Lüneburg
Heidrun Bleumer
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