Bürgerbus (Fahrzeugförderung)
Gefördert wird die Beschaffung von Bürgerbusfahrzeugen, wenn eine jährliche Betriebsleistung von 20.000 Wagen-km im Linienverkehr nach §42 PBefG erreicht wird. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der

- Erstbeschaffung zur Einrichtung neuer Linien und zur Erweiterung oder Verdichtung bestehender Linien
oder - Ersatzbeschaffung.
Nähere Informationen können den „Bestimmungen über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von neuen Bürgerbusfahrzeugen in Niedersachsen – Stand 02/2007“ entnommen werden, welche zusammen mit unserem Förderantragsformular über den Downloadbereich heruntergeladen werden können.
Für weitere Informationen steht Ihnen Monika Beese zur Verfügung.
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