Bürgerbus (Fahrzeugförderung)


Gefördert wird die Beschaffung von Bürgerbusfahrzeugen, wenn eine jährliche Betriebsleistung von 20.000 Wagen-km im Linienverkehr nach §42 PBefG erreicht wird. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der

Rot-weißer Kleinbus als Bürgerbus
  • Erstbeschaffung zur Einrichtung neuer Linien und zur Erweiterung oder Verdichtung bestehender Linien
    oder
  • Ersatzbeschaffung.
Nähere Informationen können den „Bestimmungen über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von neuen Bürgerbusfahrzeugen in Niedersachsen – Stand 02/2007“ entnommen werden, welche zusammen mit unserem Förderantragsformular über den Downloadbereich heruntergeladen werden können.

Für weitere Informationen steht Ihnen Monika Beese zur Verfügung.
 
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
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