Bushaltestellen
Grundsätzlich sind der Neu- oder Ausbau sowie die Grunderneuerung von Einzel- oder Umsteigehaltestellen, schulbezogenen Sammelhaltestellen sowie zentralen Omnibusbahnhöfen zuschussfähig.
Bei Einzelhaltestellen in Verbindung mit direkt gegenüber liegenden Haltestellen gleichen Namens mit insgesamt mehr als 35.000 Euro zuwendungsfähiger Ausgaben kann ein Einzelantrag gestellt werden. Der zwischen den Haltestellen liegende Straßenraum entfällt aus der Förderung.
Bei Einzelhaltestellen in Verbindung mit direkt gegenüber liegenden Haltestellen gleichen Namens mit insgesamt mehr als 35.000 Euro zuwendungsfähiger Ausgaben kann ein Einzelantrag gestellt werden. Der zwischen den Haltestellen liegende Straßenraum entfällt aus der Förderung.

Grundsätzlich ist die Planung der Halte- und Wartepositionen anhand der Linien- und Fahrpläne sowie der eingesetzten Buslängen bedarfsgerecht und entsprechend des Haltestellenkonzeptes oder des Nahverkehrsplans des zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgers zu gestalten. Die Beteiligung der Verkehrsunternehmen und des ÖPNV-Aufgabenträgers sind dafür wesentliche Grundlagen. Für die volkswirtschaftliche Bewertung sind die vorhandenen und evtl. prüfbar prognostizierten Ein- und Aussteigerzahlen inkl. Schüler/ Schultag zu berücksichtigen, letztere auch für die Bemessung der Warteflächen.
Die Planung wird durch uns insbesondere auf bau- und verkehrstechnische Richtigkeit geprüft. Bei allen Bauvorhaben im ÖPNV ist die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung vorzusehen, daher ist die Stellungnahme des örtlichen Behindertenvertreters bzw. –beirates von besonderer Wichtigkeit.
Die Planung wird durch uns insbesondere auf bau- und verkehrstechnische Richtigkeit geprüft. Bei allen Bauvorhaben im ÖPNV ist die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung vorzusehen, daher ist die Stellungnahme des örtlichen Behindertenvertreters bzw. –beirates von besonderer Wichtigkeit.

Zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Bauausgaben können Grunderwerbsausgaben max. in Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10% der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt. Die Förderquote beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung.
Bitte beachten Sie für Ihre Antragstellung auch unser Merkblatt für Antragsteller, welches Sie über unseren Downloadbereich herunterladen können.
Für weitere Informationen in den ehemaligen Regierungsbezirken Weser-Ems und Hannover steht Ihnen
Hendrik Guttropf
und in den ehemaligen Regierungsbezirken Braunschweig und Lüneburg
Heidrun Bleumer
zur Verfügung.
Bitte beachten Sie für Ihre Antragstellung auch unser Merkblatt für Antragsteller, welches Sie über unseren Downloadbereich herunterladen können.
Für weitere Informationen in den ehemaligen Regierungsbezirken Weser-Ems und Hannover steht Ihnen
Hendrik Guttropf
und in den ehemaligen Regierungsbezirken Braunschweig und Lüneburg
Heidrun Bleumer
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