Teilweiser Ersatz von Fahrpreisermäßigungen


Weißer doppelstöckiger Schulbus
Wenn Verkehrsunternehmer bei der Staffelung ihrer Fahrpreise im Linienverkehr die Belange von Schülern, Studenten und Auszubildenden in Form preislich ermäßigter Zeitfahrausweise berücksichtigen, gewähren wir den Unternehmen nach § 45a PBefG einen teilweisen Ersatz für diese Rabattierung. Die Größenordnung dieser Ausgleichszahlungen hat in den vergangenen Jahren 85 - 90 Millionen Euro p. a. erreicht, die an rund 160 Verkehrsunternehmen geleistet wurden.

Die Ausgleichsleistungen werden im Zuge einer vertraglichen Vereinbarung oder auf Antrag gewährt.

Unsere Anträge, Formulare und Infomaterial für den Bereich Liniengenehmigungen und Ausgleichsleistungen
finden Sie hier
 
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511-5 33 33-0 | Fax: 0511-5 33 33-299
online@lnvg.de | www.lnvg.de