Fahrgeldeinnahmen als Finanzierungsinstrumente

Fahrgeldeinahmen stellen neben den Zuschüssen eine der beiden Säulen zur Finanzierung der Kosten im SPNV dar. Die Fahrgeldeinnahmen "wandern" vom Portemonnaie der Fahrgäste in die Kasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und verbleiben dort. Aber auch für uns haben die Fahrgeldeinnahmen eine elementare Bedeutung: Je höher die Einnahmen desto geringer der Zuschussbedarf einer Linie. Damit sparen wir Finanzmittel ein, die an anderer Stelle oder im gleichen Teilnetz für den Ausbau des SPNV-Angebotes verwendet werden können (z. B. mehr Zugfahrten oder komfortablere Fahrzeuge).
Im Übrigen ist es für uns unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen wichtig, dass Fahrgäste die Mobilitätsangebote im SPNV intensiv nutzen: Nur wenn die Mobilitätsangebote Erfolg bei Fahrgästen haben, ist aus volkswirtschaftlicher Sicht der Einsatz öffentlicher Gelder zu rechtfertigen.
Im Übrigen ist es für uns unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen wichtig, dass Fahrgäste die Mobilitätsangebote im SPNV intensiv nutzen: Nur wenn die Mobilitätsangebote Erfolg bei Fahrgästen haben, ist aus volkswirtschaftlicher Sicht der Einsatz öffentlicher Gelder zu rechtfertigen.

Die Verkehrsverträge zwischen LNVG und den EVU sehen im Allgemeinen Regelungen vor, nach denen das EVU von den erhöhten Fahrgeldeinnahmen – in unterschiedlicher Höhe – profitiert. Das EVU soll auf diese Weise zu Leistungen auf hohem Niveau motiviert werden, insbesondere in Bereichen, die Fahrgäste unmittelbar interessieren (z. B. Pünktlichkeit, Sauberkeit, Servicefreundlichkeit des Personals).
Die Funktion der Fahrgelderlöse als Finanzierungssäule des SPNV ist auch die Erklärung dafür, warum die Beförderungstarife nicht so ohne weiteres reduziert werden können, sondern vielmehr der allgemeinen Preisentwicklung folgen müssen: Würde die Höhe der Beförderungstarife "eingefroren" oder gar reduziert werden, stiege der Zuschussbedarf im entsprechenden Maße an. Dann würden die uns zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen, um Zugfahrten im gegenwärtigen Umfang bei den EVU zu beauftragen; wir müssten also das Fahrplanangebot kürzen.
Die Funktion der Fahrgelderlöse als Finanzierungssäule des SPNV ist auch die Erklärung dafür, warum die Beförderungstarife nicht so ohne weiteres reduziert werden können, sondern vielmehr der allgemeinen Preisentwicklung folgen müssen: Würde die Höhe der Beförderungstarife "eingefroren" oder gar reduziert werden, stiege der Zuschussbedarf im entsprechenden Maße an. Dann würden die uns zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen, um Zugfahrten im gegenwärtigen Umfang bei den EVU zu beauftragen; wir müssten also das Fahrplanangebot kürzen.

Genauso, wie die Säule Fahrgelderlöse nicht geschwächt werden darf, muss auch die zweite Säule der Zuschüsse erhalten bleiben. Würde diese Säule, d. h. die Regionalisierungsmittel, vom Bund gekürzt werden, wären auf Dauer Abbestellungen von Leistungen im SPNV nicht auszuschließen, da die Zuschüsse etwa 2/3 der Kosten im SPNV decken. Selbst mit moderaten Erhöhungen der Fahrpreise ließen sich Ausfälle bei den Regionalisierungsmitteln nur in sehr begrenztem Maße auffangen, zumal auch die Kosten für die SPNV-Leistungen jährlich steigen.
Aufgrund der zuvor erläuterten Zusammenhänge müssen die Beförderungstarife kontinuierlich, aber auch moderat angepasst werden. Die Steigerungsraten sind sich dabei an der allgemeinen Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Mobilitätskosten und der Kosten der EVU zu orientieren.
Wie kommt ein EVU (z. B. die NordWestBahn oder die metronom Eisenbahngesellschaft) an seine Einnahmen, obgleich auf dem Fahrausweis "HVV", "VBN" oder "DB" steht und der Fahrgast den Fahrausweis auch nicht bei dem Verkehrsunternehmen erworben hat, das er nutzt. Hierzu informieren Sie sich am besten unter der Rubrik Ermittlung der Einnahmen im SPNV.
Aufgrund der zuvor erläuterten Zusammenhänge müssen die Beförderungstarife kontinuierlich, aber auch moderat angepasst werden. Die Steigerungsraten sind sich dabei an der allgemeinen Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Mobilitätskosten und der Kosten der EVU zu orientieren.
Wie kommt ein EVU (z. B. die NordWestBahn oder die metronom Eisenbahngesellschaft) an seine Einnahmen, obgleich auf dem Fahrausweis "HVV", "VBN" oder "DB" steht und der Fahrgast den Fahrausweis auch nicht bei dem Verkehrsunternehmen erworben hat, das er nutzt. Hierzu informieren Sie sich am besten unter der Rubrik Ermittlung der Einnahmen im SPNV.





