11 im März 2022 |
 |  | Liebe Leserinnen und Leser, | Carmen Schwabl
Sprecherin der
Geschäftsführung |
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Eisenbahn ist eines der Reizthemen in Deutschland. Wir alle – nicht nur in der Branche - schauen gespannt nach Berlin, was die neue Bundesregierung für Pläne hat. Lassen Sie es mich ganz direkt sagen: Ich hoffe, es gibt nicht schon wieder neue Pläne, sondern die alten werden erst mal umgesetzt, damit sich bei der Infrastruktur endlich etwas bewegt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Kommentar.
Ganz praktisch „umgesetzt“ haben sich bei der LNVG einige Kollegen - wir haben drei neue Bereichsleiter. Und meine Kollegin Susanne Haack aus der Geschäftsführung hat die LNVG |
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verlassen, sie ist als Senatorin zum Landesrechnungshof gewechselt. Wir wünschen ihr viel Erfolg bei der neuen Aufgabe! Auch auf der juristischen Ebene gibt’s Neues: Bei Entscheidungen nach dem Personenbeförderungsgesetz ist jetzt wieder ein Widerspruchsverfahren möglich. Details lesen Sie in diesem Newsletter. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. |
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Kommentar LNVG Geschäftsführerin fordert vom Bund schnelles Handeln beim System Bahn |
LNVG-Geschäftsführerin Carmen Schwabl fordert vom neuen Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP), schnell für Verbesserungen beim System Bahn zu sorgen. Es könne zum Beispiel nicht sein, dass auch für kleinste Modernisierungen im Netz umfassende Prüfungen nötig seien.
hier zum vollständigen Kommentar
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Persönliches Susanne Haack zum Landesrechnungshof gewechselt |
Wechsel in der LNVG-Geschäftsführung: Susanne Haack ist seit 1. Februar Senatorin beim Landesrechnungshof. Carmen Schwabl, Sprecherin der LNVG-Geschäftsführung und alle Kolleginnen und Kollegen gratulieren! |
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Für LNVG-aktuell beantwortet Susanne Haack fünf Fragen.
hier geht's zum Interview
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PBefG: Recht Widerspruchsverfahren im PBefG in Niedersachsen wieder eröffnet |
Mit Erlass vom 03.02.2012 hatte das Land die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei Entscheidungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als nicht mehr zulässig eingeordnet. Fast 10 Jahre später, genau seit dem |
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24.11.2021, sind die LNVG und mit ihr sämtliche kommunalen Genehmigungsbehörden wieder verpflichtet, vor Erhebung der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ein sogenanntes Vorverfahren durchzuführen. Wie kam es zu dieser Entwicklung und was waren die entscheidenden Wegmarkierungen?
mehr zur Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens
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In eigener Sache Neue Bereichsleiter bei der LNVG |
Drei auf einen Schlag: Ralf Hoopmann, Oliver Cimander und Jörg Kiunke haben ihre neuen Aufgaben als Bereichsleiter übernommen.
mehr zu den neuen LNVG-Bereichsleitern
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