Zahlungen an nichtbundeseigene Eisenbahn­unternehmen

Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen können sowohl Ausgleichszahlungen als auch Förderungen für bestimmte Aufgaben erhalten.

Förderfähig sind Maßnahmen für den Erhalt und Ausbau von Schieneninfrastruktur im Güterverkehr. Zudem können Anträge auf Ausgleichsleistungen für auferlegte Renten- und Ruhegehälter, sowie den Betrieb von höhengleichen Kreuzungen eingereicht werden.      

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