Förderung von Stadt- und Straßenbahnsystemen

Der Aus- und Neubau von Stadt- und Straßenbahnsystemen wird durch das Land Niedersachsen gefördert.

Hierunter fallen Bau- oder Ausbauvorhaben von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hochbahnen, Untergrundbahnen und Bahnen besonderer Bauart. Als Ausbauvorhaben gelten auch die Grunderneuerung und der verkehrsgerechte Ausbau von Verkehrswegen, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung von Lärm und Erschütterungen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vorhaben die Verkehrssicherheit verbessern, die Gebrauchsfähigkeit des Verkehrswegs langfristig sicherstellen oder der Verkehrsbeschleunigung, der Energieeffizienz oder der Erhöhung des Gebrauchswerts des Verkehrswegs dienen. Als Erhöhung des Gebrauchswerts des Verkehrswegs gilt insbesondere die Ausweitung seiner Nutzbarkeit, die Steigerung seiner Attraktivität oder seiner Verfügbarkeit, aber auch die Anpassung an die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften (z.B. Barrierefreiheit).

Bei der Landesförderung von Verkehrswegen der Stadt- und Straßenbahnen erfolgt eine Differenzierung nach straßenbündigen und besonderen bzw. unabhängigen Bahnkörpern. Die Führung auf einem besonderen Bahnkörper wird dem straßenbündigen Bahnkörper vorgezogen. Die Förderung umfasst neben dem Fahrweg alle für den Betrieb erforderlichen Anlagen gemäß §1 Abs. 7 BOStrab wie Energieversorgung, Haltestellen, Wendeanlagen etc.

Darüber hinaus kann auch die Neubeschaffung von Stadt- und Straßenbahnfahrzeugen bezuschusst werden. Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist auch hier die Barrierefreiheit.

Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen. Das Merkblatt straßengebundener ÖPNV und die erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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