Stand der Erklärung: 31. Juli 2024
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lnvg.de.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle Bilder auf der Webseite haben Alternativ-Texte. Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung können dadurch diese Bilder nicht mit Vorleseprogrammen erfassen.
Nicht alle Videos auf der Seite haben eine Synchronisation in Gebärdensprache. Dadurch können Menschen mit eingeschränkter akustischer Wahrnehmung, die hauptsächlich mit Gebärdensprache kommunizieren, die dargestellten Inhalte nicht erfassen.
Nicht alle Videos auf der Seite haben einen Alternativtext. Dadurch können Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung, die hauptsächlich mit Text kommunizieren, die dargestellten Inhalte nicht erfassen.
Nicht alle Videos auf der Seite haben eine Audiodeskription. Dadurch können Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung, die hauptsächlich akustisch kommunizieren, die dargestellten Inhalte nicht erfassen.
Einige Grafiken in der Webseite haben geringen Kontrast. Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung können dadurch diese Inhalte nur schwer wahrnehmen.
Zum Herunterladen angebotene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
Begründung
Die Webseite wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst. Aufgrund des Umfangs der Inhalte würde eine sofortige Beseitigung aller Mängel eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie bedeuten. Die identifizierten Defizite werden daher in einem kontinuierlichen Prozess behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Juli 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Barrierefreierwebauftritt(at)lnvg.niedersachsen.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de