Struktur der SPNV-Finanzierung
Obgleich viele Fahrgäste den SPNV nutzen und die Entwicklungen im SPNV von Medien und Fachöffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt werden, ist den meisten nicht bekannt, wie der Personennahverkehr auf der Schiene tatsächlich finanziert wird. Das ist verständlich, weil die Finanzstrukturen im SPNV schon als sehr komplex bezeichnet werden müssen.
Für den Betrieb eines Nahverkehrszuges von A nach B benötigt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zwei Quellen zur Finanzierung seiner Kosten: Das sind zum einen die von den Nutzern zu zahlenden Fahrgelderlöse und zum anderen Zahlungen der SPNV-Aufgabenträger wie z. B. der LNVG, weil die Erlöse allein die Kosten nicht decken. Fachsprachlich werden diese Zahlungen als Zuschuss bezeichnet. Diese Zuschüsse werden letztendlich aus Steuergeldern aufgebracht und sind schon daher möglichst effizient einzusetzen.
Einen Zuschuss erhält ein EVU jedoch nur dann, wenn es zuvor einen Verkehrsvertrag mit uns als zuständigem Aufgabenträger abgeschlossen hat, in welchem wir das EVU mit der Durchführung dieser Zugfahrten beauftragen. Mit welchem Unternehmen dieser Verkehrsvertrag abgeschlossen wird, hängt vom Ausgang des zuvor durchgeführten, gesetzlich vorgegebenen Wettbewerbsverfahrens ab.
Die Fahrgelderlöse führen in Kombination mit dem Zuschuss dazu, dass die EVU im SPNV durchaus Gewinn erzielen können, dürfen und - in angemessenem Maße - auch sollen. Wenn im Zusammenhang mit dem SPNV von Defiziten, Verlusten oder Kostendeckungsgraden gesprochen wird, sind also i. d. R. nicht die EVU gemeint, sondern es wird die Perspektive der Aufgabenträger (in Niedersachsen: LNVG, Region Hannover, Regionalverband Großraum Braunschweig) eingenommen. In Deutschland ist der SPNV i. d. R. nicht kostendeckend, d. h. die Fahrgelderlöse sind geringer als die Kosten des EVU. Im SPNV-Konzept haben wir den Zuschussbedarf auf Basis modellhafter Annahmen, quasi „virtuell", für jede Linie ermittelt.
Unser Ziel ist es, den SPNV insgesamt attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten und mehr Zugfahrten im Nahverkehr zu einem gleichen oder besseren Preis-Leistungs-Verhältnis zu bestellen. Verkehrswirtschaftlich übersetzt folgt hieraus die Aufgabe, bei möglichst hoher Qualität des Angebotes für den Fahrgast, den Zuschussbedarf je gefahrenen Zug-km so weit wie möglich zu minimieren. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe beachten wir selbstverständlich eine Menge gesetzlicher Randbedingungen wie z. B. die Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebs, die Zahlung tarifgerechter Löhne sowie verschiedene verkehrs- und umweltpolitische Zielsetzungen. Zuschussminimierungen finden also nicht zu Lasten dieser Aspekte statt.