Anschlussmobilität

Umstiege sind für viele potentielle und tatsächliche Fahrgäste ein wesentliches Hindernis für die Nutzung von Bus und Bahn. Bei den Fahrscheinen ist seit Ende 2018 im Niedersachsentarif vieles einfacher geworden.

Mit der Einführung des Niedersachsentarifes im Jahr 2013 wenden alle Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Niedersachsen diesen einheitlich an. Derzeit werden darüber jährlich rund 167 Millionen Euro (Stand 2017) als Fahrgelder eingenommen. Rund 50 Prozent davon geben die Fahrgäste für das sehr beliebte Niedersachsen­-Ticket aus, 37 Prozent entfallen auf Einzelkarten oder Hin­- und Rückfahrkarten und 13 Prozent auf Zeitkarten.

Rechnerisch sind damit jährlich ca. 13,5 Millionen Fahrgäste mit Einzel­ oder Zeitkarten des Niedersachsentarifes unterwegs. Davon steigen heute ca. 2,6 Millionen am Abfahrtsort erst in den Bus oder die Straßenbahn (ÖPNV) ein, bevor sie mit dem Nahverkehrszug fahren. Oder sie steigen am Ankunftsort in diese Verkehrsmittel bis zu ihrem eigentlichen Ziel um, teilweise auch beides. Bisher brauchte ein Nahverkehrskunde für dieses „Vorher“ und „Nachher“ zu seiner Fahrt mit dem SPNV eine zweite oder sogar eine dritte Fahrkarte, wenn er am Start­ und am Zielort auch noch den ÖPNV nutzt und sich nicht ausschließlich innerhalb eines Verbundes bewegte.

Im Rahmen einer Weiterentwicklung des Niedersachsentarifes hatte die Niedersachsentarif GmbH (NITAG) Verbesserungspotential gesehen und das Gutachterbüro Intraplan Consult GmbH (ITP) beauftragt. In einer Studie wurde der finanzielle Aufwand bei einer landesweiten tariflichen Integration von Bus, Stadtbahn und „Schiene“ beziffert. Ziel der Studie war, den Niedersachsentarif für den Fahrgast noch attraktiver zu gestalten. Als grundsätzlich finanzierbar hat sich dabei ergeben und wurde daher umgesetzt:

  • Bei Einzelfahrkarten ist ab dem 09.12.2018 die Weiterfahrt sowohl am Start­ als auch am Zielbahnhof automatisch
    (= obligatorisch) in jedem Fahrschein enthalten. So wird für die Fahrt „von Haustür zu Haustür“ nur ein Ticket benötigt.
  • Zeitkarteninhaber (Woche, Monat, Jahr) können ab diesem Zeitpunkt zur An­- /Weiterfahrt mit Bus oder Straßenbahn am Start­ und/oder Zielbahnhof eine um 50 Prozent rabattierte Zeitkarte für den ÖPNV erhalten.
  • Einige wenige Busverkehre konnten aus organisatorischen Gründen erst im Laufe des Jahres 2019 in diese Regelungen aufgenommen werden.

Von dieser sog. „integrierten Anschlussmobilität“ haben also Fahrgäste des Niedersachsentarifs praktische und finanzielle Vorteile, wenn sie vor und/oder nach der Bahnfahrt noch Bus und Bahn nutzen. Das ist der Fall bei Fahrten im Geltungsbereich des Niedersachsentarifs

  • außerhalb von Verbünden (HVV, VBN, ...),
  • in einen Verbundraum hinein bzw. aus einem Verbundraum heraus,
  • von einem Verbundraum zu einem anderen Verbund.

Im Ergebnis können alle Fahrten im Geltungsbereich des Niedersachsentarifs mit jeweils einem einzigen Fahrschein durchgeführt werden, so wie es bereits heute in Verbünden der Fall ist. So wird eine wichtige Zugangshürde zum ÖPNV/SPNV abgebaut. Alle Details zur integrierten Anschlussmobilität finden Sie auf www.niedersachsentarif.de.

Ein bei YouTube abrufbares Erklärvideo zur Reiseplanung und dem Fahrkartenverkauf für den Niedersachsentarif und die integrierte Anschlussmobilität finden Sie hier (Wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, verlassen Sie die aktuelle Website. Es gelten dann die Datenschutzbedingungen von YouTube. Sofern Sie vor Anklicken des Links bereits in Ihrem Google- oder YouTube-Konto angemeldet sind, kann der Anbieter Ihre Aktivitäten weitgehend verfolgen.):

https://youtu.be/Reox0tkWGqQ

 

Der Finanzierungsbedarf dieses Projektes beträgt gemäß Gutachten für eine landesweite Umsetzung bis zu ca. 5,1 Millionen Euro pro Jahr. Aufgrund einer Finanzierungszusage der LNVG in dieser Höhe für die Gegenfinanzierung der entfallenden Einzel­- und rabattierten Zeitfahrkarten konnten Verhandlungen mit den betroffenen Busunternehmen und Verbünden durch die NITAG initiiert werden. Eine moderate Mitfinanzierung dieser Maßnahme wird durch einen Teil der jährlichen Tariferhöhungen in den kommenden Jahren erfolgen. Die Umsetzung dieser tariflichen Maßnahme fand zum 09.12.2018 statt.

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