SPNV-Haltepunkte und -Bahnhöfe sind im Idealfall so ausgebaut, dass ein barrierefreier Einstieg in den Großteil der dort haltenden SPNV-Fahrzeuge möglich ist. Um dies zu erreichen wird der Ausbau von Bahnstationen durch das Land Niedersachsen umfänglich gefördert. Dazu gehören in der Regel eine Aufhöhung und Längenanpassung der Bahnsteige, die barrierefreie Zuwegung und die Bahnsteigausstattung mit entsprechendem Wegeleitsystem, Ansage- und/oder Anzeigemöglichkeiten sowie Wetterschutz.
In geringerem Umfang werden auch Stationen neu gebaut oder reaktiviert. Die weit überwiegende Mehrzahl der Förderungen wird für den Ausbau von vorhandenen Stationen ausgesprochen. Eine Antragstellung kann dabei nur durch den Infrastruktureigentümer erfolgen.
Das Merkblatt „Schienengebundener ÖPNV“ finden Sie in unserem Downloadbereich.