Förderung von Verknüpfungsanlagen ÖPNV/SPNV an Bahnhöfen

Im direkten Umfeld von Bahnhöfen können Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen inklusive Elektroladegeräte, Bushaltestellen sowie Kurzzeit- und Taxistellplätze bezuschusst werden.

Zuwendungsfähig sind sowohl Aus- und Neubauten, als auch Grunderneuerungen. Voraussetzung für eine Förderung ist die barrierefreie Herstellung der beantragten Maßnahmen. Haltestellen können nur dann gefördert werden, wenn diese im ÖPNV-Linienverkehr bedient werden. Im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau eines oder mehrerer der genannten Umfeldmaßnahmen kann auch der sich anschließende Bahnhofsvorplatz als verbindendes Element gefördert werden.

Die zur Förderung vorgesehenen Umfeldmaßnahmen sind bedarfsgerecht und gemäß dem Nahverkehrsplan des zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgers zu planen. Voraussetzung für die Förderung von Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen ist, dass ein entsprechender Bedarf an Stellplätzen anhand von Zählungen nachgewiesen wird. Für die Bewertung von Bushaltestellenmaßnahmen sind ferner die Ein- und Aussteigerzahlen an Schultagen vorzulegen.

Die Antragsunterlagen sind so zu gestalten, dass diese dem Niveau einer Entwurfsplanung entsprechen. Die einzelnen Funktionsbereiche (z.B. abschließbare B+R-Anlage, überdachte B+R-Anlage, Taxistellplätze) sind im Lageplan und in der Kostenberechnung voneinander abzugrenzen.

Es werden Ausgaben für den Bau, den Grunderwerb und die externe Planung bezuschusst, die für die beantragten Umfeldmaßnahmen anfallen. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der maximal zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbsausgaben für P+R- und B+R-Anlagen, sowie für die Bushaltepositionen sind dem Rundschreiben Höchstbeträge zu entnehmen.

Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen. Das Merkblatt straßengebundener ÖPNV und die erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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