Datenerhebung- /berechnung

Für uns sind Kennwerte zur Verkehrsnachfrage von großer Bedeutung, sowohl unter verkehrsplanerischen wie auch unter verkehrswirtschaftlichen Aspekten.

Daten zur Verkehrsnachfrage – oder genauer gesagt zur Fahrgastnachfrage – werden mittels Fahrgastzählungen, Fahrgastbefragungen und auch durch automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) gewonnen. Entsprechende Erhebungsprojekte werden von SPNV-Aufgabenträgern (aufgrund von Regelungen in den Verkehrsverträgen), von Verkehrsverbünden (z. B. HVV oder VBN) oder durch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) veranlasst. Erhebungsprojekte werden von Mitarbeitern der Verkehrsverbünde oder der EVU oder von auf diesem Gebiet spezialisierten Unternehmen (i. d. R. Ingenieurbüros oder Marktforschungsunternehmen) durchgeführt. Selbst haben wir kein eigenes Personal zur Durchführung von Erhebungen, so dass wir entsprechende Aufträge an geeignete Dienstleistungsunternehmen vergeben.

Die registrierte Verkehrsnachfrage lässt sich mittels unterschiedlichster Kennwerte ausdrücken. Am naheliegendsten ist selbstverständlich der Kennwert "Anzahl der Fahrgäste" (oder "Anzahl der Reisenden"). Allerdings hat sich gezeigt, dass dieser Kennwert statistisch gesehen durchaus seine Tücken hat, was mit den Umsteigern zusammenhängt:  Ein Fahrgast, der z.B. von Melle mit dem RegionalExpress (RE60) der WestfalenBahn nach Osnabrück fährt und dort umsteigt, um mit der NWB nach Vechta zu reisen, würde in der Statistik entweder nur bei der WestfalenBahn oder nur bei der NWB oder bei beiden Linien nur zu 50 % verbucht werden müssen.

Mit einer bloßen Zählung der Fahrgäste können folglich keine eindeutig aussagekräftigen Daten erhoben werden, da Umsteiger unberücksichtigt bleiben. Um auch Umsteigerinformation zu erhalten, ist es erforderlich, den Fahrgast zu befragen. Fahrgastbefragungen sind jedoch erheblich aufwendiger als Fahrgastzählungen, insbesondere wenn letztgenannte mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) durchgeführt werden.

Verkehrsstatistiker bevorzugen daher einen anderen Kennwert: Personen-Kilometer, kurz Pkm. Mathematisch bedeutet dieser Kennwert: Personen x Kilometer; verkehrsplanerisch ausgedrückt werden also die Fahrgäste mit ihrer durchschnittlichen Reiseweite multipliziert. Man könnte auch sagen: Die Maßeinheit Personen-Kilometer gibt die Summe aller Streckenkilometer an, die von den Reisenden zurückgelegt werden. Durch den oben beschriebenen Fahrgast entstehen z.B. 85 Pkm, nämlich zwischen Melle und Osnabrück 21 Pkm (eine Person x 21 Kilometer) und zwischen Osnabrück und Vechta 64 Pkm. Diese Werte können den einzelnen Linien und Unternehmen eindeutig zugeordnet werden.

Außerdem ist der Kennwert Pkm wesentlich repräsentativer und aussagekräftiger: Ein Fahrgast der mit der S-Bahn von Hannover-Nordstadt zum Hauptbahnhof Hannover fährt (2,6 Pkm) ist nur bedingt vergleichbar mit einem Fahrgast, der mit dem RE von Wunstorf nach Bremen reist (101 Pkm). Der Kennwert Pkm zeigt diesen Unterschied deutlicher auf.

Das Problem verschiedener Kennwerte ist natürlich auch den Fachleuten des Statistischen Bundesamtes bestens bekannt. Nach deren Definition wird der Fahrgast von Melle nach Vechta in der Statistik als zwei „Beförderungsfälle“ registriert. Wenn daher in Medienberichten von Fahrgästen die Rede ist, sind streng genommen „Beförderungsfälle“ gemeint und nicht Fahrgäste. Diese kleine Ungenauigkeit wird jedoch allgemein als "journalistische Freiheit" toleriert und dem bürokratischen Begriff vorgezogen.

Die Ergebnisse zur Verkehrsnachfrage im niedersächsischen SPNV sowie im Zuständigkeitsbereich der LNVG sind nachfolgend dokumentiert.

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