Nationale Fernlinien­konzessionen

Wer nationalen Fernlinienverkehr betreiben will, benötigt nach dem PBefG eine Betriebs- und Liniengenehmigung.

Konzessionen im nationalen Fernlinienverkehr

Wer innerhalb Deutschlands Fernlinienverkehr auf der Straße anbietet und gewerbsmäßig Personen befördert, benötigt nach dem PBefG und seinen Verordnungen eine Betriebs- und Liniengenehmigung, die bei uns zu beantragen ist. Dies gilt, wenn die Linie in Niedersachsen beginnt und endet oder der Linienverlauf sich gegebenenfalls auch auf andere Bundesländer erstreckt.

Solche Genehmigungen - auch Linienkonzessionen genannt - erteilen wir auf Antrag seit 2013 für den nationalen Busfernverkehr. Ihre Geltungsdauer beträgt bis zu zehn Jahre. Soweit vom Linienverlauf andere Bundesländer berührt sind, holen wir vor einer Genehmigungserteilung deren Einvernehmen ein.

Bei Fernlinien handelt es sich um Linienverkehre, bei denen die Gesamtreisezeit eine Stunde überschreitet oder deren Reiseweite 50 Kilometer übersteigt. Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist wie auch über einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb verfügt. Außerdem darf das Fernverkehrsangebot nicht den öffentlichen Nahverkehr auf Straße und Schiene beeinträchtigen.

Herr Bernd Boggel

Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover

Tel.: +49 511 53333-175
E-Mail: boggel(at)lnvg.de

Nationaler Fernlinienverkehr

Veröffentlichungen Genehmigungsverzeichnis nach § 18 PBefG
u. a.
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