Grundsätzlich geht es beim Wettbewerb um die Erbringung der Betriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) darum, dass die Bürgerinnen und Bürger den Anspruch haben dürfen, dass beim aus Steuermitteln finanzierten SPNV der Bieter den Zuschlag für einen mehrjährigen Verkehrsvertrag erhält, der das beste Preis-Leistung-Verhältnis anbietet. Unterschiede zwischen den verschiedenen Bietern in ihrer Kostenkalkulation rühren dabei oftmals z.B. aus Unterschieden bei Verwaltungskosten, Synergieeffekten oder Renditeerwartungen her, nicht aus vermeintlichem Lohndumping oder zu gering bemessenem Betriebspersonal.