blauer NordWestBahn Ticketautomat an einer Bahnhaltestelleblauer NordWestBahn Ticketautomat an einer Bahnhaltestelle

Tariflandschaft in Niedersachsen

Wie sieht die niedersächsische Tariflandschaft aus, und warum?

Die Tariflandschaft in Niedersachsen ist mit den Verkehrsverbünden, dem Niedersachsentarif, seit dem 1.1.2022 dem Deutschlantarif (kurz: D-Tarif) und für den Fernverkehr dem Tarif der Deutschen Bahn (DB) sehr vielschichtig. Daneben gibt es lokal auch diverse weitere unternehmensübergreifende Tarifangebote, wie z. B. landesweites Semesterticket, Übergangstarife, Kombitarife zwischen Bus und Bahn oder saisonale Sonderangebote zwischen Bahn und Veranstaltern.

Die Verantwortung für die Tarife - also die Gestaltung von Fahrpreisen - im SPNV liegt grundsätzlich bei den Verkehrsunternehmen. Das Ziel von uns und allen anderen Aufgabenträgern bundesweit ist, einheitliche Tarife im SPNV zu schaffen, damit Fahrgäste Züge unabhängig davon nutzen können, welches Unternehmen die jeweilige Linie befährt. Mit der Einführung des Niedersachsentarifs zum 09.06.2013 wurde dieses Ziel für Fahrten in Niedersachsen erreicht.

Aktuelle Informationen zum Niedersachsen-Ticket sind unter diesem Link zu finden. Zur kostenlosen Fahrplaner App lesen Sie alles unter diesem Link.

 

In den Verkehrsverbünden Bremen/Niedersachsen (VBN), Großraum Hannover (GVH), Region Braunschweig (VRB) und Südniedersachsen (VSN) sowie im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bestehen größtenteils vollumfängliche integrierte Tarifangebote für den straßen- und schienengebundenen ÖPNV.

Gemeinsam mit den Verbünden oder den ÖPNV-Aufgabenträgern vor Ort wird geprüft, ob das heutige Fahrgastverhalten Anpassungen bei der räumlichen Gültigkeit von Verbundtarifen erforderlich macht. Bei der Prüfung von tariflichen Maßnahmen haben wir das übergeordnete Ziel, sach- und fachgerechte Angebote dort zu schaffen, wo entsprechende Fahrgastpotentiale betroffen sind und der volkswirtschaftliche Nutzen der Maßnahme zu rechtfertigen ist, also der Modal Split zugunsten des ÖPNV verbessert werden kann. Immer wieder steht bei der Umsetzung tariflicher Maßnahmen für uns die Prüfung im Vordergrund, ob mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln das tarifliche Angebot umgesetzt und finanziell unterstützt werden kann oder ob dafür ggf. Betriebsleistungen abbestellt werden müssten. Vor allem Angebote, die einerseits für den Kunden sehr günstig sind, aber andererseits aufgrund der Entfernung, der geografischen Lage oder anderer Faktoren nicht zu Fahrgaststeigerungen führen, erhöhen letztlich die Zuschusszahlungen der Aufgabenträger (vgl. unsere Ausführungen hier).

Als Beispiel für die erfolgreiche Ausweitung eines Verbundes kann die Ende 2004 umgesetzte Ausdehnung des HVV-Verbundtarifes bis in die Landkreise Stade, Lüneburg und Harburg angeführt werden. Im Bereich der Lammetalbahn sowie auf dem niedersächsischen Abschnitt des Haller Willems wurden Tarifmodelle mit kleinerer räumlicher Ausdehnung im Zusammenhang mit Bus-Schiene-Konzepten eingerichtet. Hier gelten heute Kombinationstarife für Bus und Bahn.

 

Mit dem Niedersachsentarif ist jetzt die Grundlage geschaffen, zusammen mit den Kommunen attraktive regionale Kombi- und Sonderangebote zu entwickeln, die zu weiteren Fahrgaststeigerungen führen sollten. Vorrangig geht es dabei um Fahrgaststeigerungen im Gelegenheitsverkehr, da hier oft noch die Fahrt mit dem Auto dominiert.
Übergangstarife hingegen sind Tarifangebote für einzelne Fahrgastgruppen, vor allem Zeitkartennutzer, die in an Verkehrsverbünde angrenzenden Landkreisen wohnen und täglich in die Zentren der Verkehrsverbünde einpendeln. In der Vergangenheit wurden vor allem am Rande des GVH für die starken Nachfragepotentiale aus den Landkreisen

  • Schaumburg,
  • Peine,
  • Heidekreis (Soltau-Fallingbostel),
  • Celle,
  • Nienburg,
  • Hildesheim und
  • Hameln/Pyrmont

nach Hannover Übergangstarife eingerichtet. Seit 2010 gibt es auch den Übergangstarif des GVH in den Landkreis Gifhorn. Des Weiteren gibt es für Pendler in das HVV-Gebiet seit 2008 die Übergangstarife Cuxhaven und Rotenburg (Wümme) bzw. seit dem 01.01.2014 den Übergangstarif Uelzen sowie den ausgedehnten HVV-Tarif im Zeitkartenbereich bis Soltau (seit 2008).