Genehmigungsanträge für ÖPNV-Linien, für nationale und internationale Fernlinienverkehre (Wichtig: Der Antrag ist der LNVG auf dem Postwege oder per Telefax zu übersenden; eine elektronische Übermittlung allein per E-mail genügt nicht dem Schriftformerfordernis und wahrt insbesondere keine Fristen)
Eigenkapitalbescheinigungen
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG): Verwendungsnachweise NNVG-Mittel §§7Abs.5,7a,7b, Qualitätsbericht §7c NNVG