Finanzierung durch Fahrgeldeinnahmen

Woher kommt das Geld?
II - Fahrgeldeinnahmen als Finanzierungsinstrument

Finanzierung durch Fahrgeldeinnahmen

Fahrgeldeinahmen stellen neben den Zuschüssen eine der beiden Säulen zur Finanzierung der Kosten im SPNV dar. Die Fahrgeldeinnahmen "wandern" vom Portemonnaie der Fahrgäste in die Kasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und verbleiben dort. Aber auch für die LNVG haben die Fahrgeldeinnahmen eine elementare Bedeutung: Je höher die Einnahmen, desto geringer der Zuschussbedarf einer Linie. Damit sparen wir Finanzmittel ein, die für den Ausbau des SPNV-Angebotes verwendet werden können (z. B. mehr Zugfahrten oder komfortablere Fahrzeuge).

Im Übrigen ist es für uns unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen wichtig, dass Fahrgäste die Mobilitätsangebote im SPNV intensiv nutzen: Nur wenn die Mobilitätsangebote Erfolg bei Fahrgästen haben, ist aus volkswirtschaftlicher Sicht der Einsatz öffentlicher Gelder zu rechtfertigen. Ein geringer Zuschuss ist somit nur eins von mehreren wichtigen Zielen, die wir verfolgen.

Die Verkehrsverträge zwischen LNVG und EVU sehen im Allgemeinen Regelungen vor, nach denen das EVU von gestiegenen Fahrgeldeinnahmen anteilig profitiert oder nach denen hohe Qualität anderweitig honoriert wird. Das EVU soll auf diese Weise zu Leistungen auf hohem Niveau motiviert werden, insbesondere in Bereichen, die die Interessen und das Wohlbefinden der Fahrgäste unmittelbar betreffen (z. B. Pünktlichkeit, Sauberkeit, Servicefreundlichkeit des Personals).

Die Funktion der Fahrgelderlöse als Finanzierungssäule des SPNV ist auch die Erklärung dafür, warum die Beförderungstarife nicht so ohne weiteres reduziert werden können, sondern vielmehr der allgemeinen Preisentwicklung folgen müssen: Würde die Höhe der Beförderungstarife "eingefroren" oder gar reduziert werden, würden unmittelbar die Einnahmen des EVU entsprechend stagnieren und der Zuschussbedarf würde in entsprechenden Maße ansteigen, weil stagnierenden Einnahmen steigende Kosten - z. B. höhere Löhne, höhere Kosten für Infrastrukturnutzung oder gestiegene Energiekosten - gegenüberstünden. In der Folge würden die uns zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht mehr ausreichen, um Zugfahrten im gegenwärtigen Umfang bei den EVU zu beauftragen; wir müssten also das Fahrplanangebot kürzen.

Genauso, wie die Finanzierungssäule „Fahrgelderlöse“ nicht geschwächt werden darf, muss aber auch die zweite Säule „Zuschüsse“ erhalten bleiben. Würde diese Säule, d. h. die Regionalisierungsmittel, vom Bund nicht entsprechend der Kostenentwicklung erhöht oder gar gekürzt werden, wären auf Dauer Abbestellungen im SPNV-Angebot nicht zu vermeiden, da die Zuschüsse etwa 2/3 der Kosten im SPNV decken. Selbst mit moderaten Erhöhungen der Fahrpreise ließen sich Ausfälle bei den Regionalisierungsmitteln nur in sehr begrenztem Maße auffangen.
Aufgrund der zuvor erläuterten Zusammenhänge müssen die Beförderungstarife zwar moderat, aber kontinuierlich erhöht werden. Die Steigerungsraten sollten sich dabei an der allgemeinen Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Mobilitätskosten und der Kosten der EVU orientieren.

Ermittlung der Einnahmen im SPNV

Einheitliche Tarife im SPNV sind unser Ziel, d. h. eine Fahrkarte soll für alle Nahverkehrszüge gültig sein, unabhängig davon, welches Unternehmen die jeweilige Linie befährt. Außerhalb der Verkehrsverbünde wird von allen SPNV-Unternehmen innerhalb Niedersachsens (sowie zu ausgewählten Zielen in den Nachbarbundesländern) seit dem 9. Juni 2013 der Niedersachsentarif angewendet. Bei Reisen mit der Eisenbahn mit Start oder Ziel außerhalb dieses Bereichs oder bei Reisen, bei denen Produkte des DB-Fernverkehrs (IC / ICE) genutzt werden, findet nach wie vor der DB-Tarif Anwendung. Bei allen diesen Tarifen stellt sich dann jedoch die Frage: Welchem Unternehmen stehen wie viele Einnahmen zu?


Werden auf einer SPNV-Linie Verbundfahrausweise genutzt, erhält das die Linie betreibende EVU von der entsprechenden Verbundgesellschaft, z.B. der HVV GmbH für Fahrausweise des Hamburger Verkehrsverbundes, anteilige Einnahmen zugewiesen. Die Verbundgesellschaft nimmt dabei die Aufteilung der Einnahmen vor. Dies geschieht auf Basis von sehr komplexen Einnahmeaufteilungsverträgen. Die Einnahmeaufteilung fußt letztlich in der Regel auf einem Mix aus Fahrgastzählungen, Fahrgastbefragungen sowie Einnahmemeldungen der Verkehrsunternehmen und Statistiken.


Für Fahrgeldeinnahmen, die aus der Nutzung von Fahrausweisen des Niedersachsentarifs resultieren, gleicht das Verfahren im Wesentlichen dem für Verbundfahrausweise. Hier übernimmt die Niedersachsentarif GmbH (NITAG)  die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen.


Für den DB-Tarif (Erläuterung s. o.) hingegen schließen die nichtbundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (NE), z.B. die NordWestBahn, Verträge über die Tarifanwendung und über die Einnahmeaufteilung mit der DB Regio AG ab. Darin werden Erhebungen (Fahrgastzählungen und -befragungen) als Grundlage für eine sachgerechte netz- oder linienbezogene Zuscheidung der Einnahmen aus der Beförderung von Fahrgästen mit Fahrausweisen des DB-Tarifs vereinbart, bei denen die Nachfrage und die Fahrscheinnutzung erfasst werden. Aus den Ergebnissen dieser Erhebungen werden die Einnahmen auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Dabei sind u. a. Annahmen für die Nutzungshäufigkeit bei bestimmten Fahrscheinarten zu treffen (wie oft fährt z. B. ein Monatskartenbesitzer mit seiner Fahrkarte?) und zwischen allen Beteiligten (DB, NE, LNVG) als Berechnungsparameter zu vereinbaren. Für besondere Fahrkarten (z.B. für Familienheimfahrten von freiwillig Grundwehrdienstleistenden, Rail&Fly-Fahrkarten oder die Nutzung von BahnCards 100) müssen Einnahmenanteile pauschal vereinbart werden.

Erhebungen zur Einnahmeermittlung finden i.d.R. im Zusammenhang mit dem Ende eines alten Verkehrsvertrages und dem Beginn eines neuen Verkehrsvertrages statt (Vorher-Nachher-Vergleich) – manchmal ist dies auch mit einem Wechsel des Betreibers verbunden, d.h. ein anderes EVU befördert die Fahrgäste. Die Ermittlung der Erhebungsdaten wird in der Regel von der LNVG finanziert und im Zuge eines formalisierten, wettbewerblichen Vergabeverfahrens an ein Consulting-Unternehmen vergeben. Im Rahmen des tariflichen Kooperationsvertrages zwischen dem neuen Betreiber und der DB AG können über die Laufzeit des Verkehrsvertrages weitere Erhebungen stattfinden, die dann i. d. R. vom neuen Betreiber und der DB AG zu finanzieren sind.
 

Nicht zu vergessen beim Prozess der Einnahmeermittlung sind Einnahmen aus Semestertickets. Für Studierende an Hochschulen in Niedersachsen und Bremen gibt es ab dem Wintersemester 2018/2019 ein einheitliches landesweites Semesterticket für die Benutzung des SPNV. Verkehrsverbünde wie der GVH oder VBN bieten ebenfalls Semestertickets für ihr Tarifgebiet an.

Diese Ausführungen verdeutlichen, wie komplex und arbeitsintensiv die Verfahren der Einnahmeermittlung im SPNV sind. Das führt schnell zu der Frage: Lohnt sich das alles? Wir meinen: Ja! Denn nur so ist unser erklärtes Ziel „einheitliche Tarife“ (s. o.) zu erreichen. Einheitliche Tarife bieten den Fahrgästen einen hohen Komfort, da dann für jede Reise nur einmal ein Fahrausweis erworben werden muss. Damit verhindern wir negative Auswirkungen, wie sie der Wettbewerb im Eisenbahnverkehr zum Beispiel in Großbritannien mit sich brachte (Stichworte: Zersplitterung der Tariflandschaft und unterschiedliche Unternehmenstarife auf der gleichen SPNV-Strecke). Außerdem erleichtern wir den Übergang zwischen dem Verkehrssystem Eisenbahn und dem übrigen ÖPNV mit seinen Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien. Man sieht: Das Ziel einheitlicher Tarife ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Gesamtstrategie, den SPNV als vollwertiges Mobilitätsangebot zu sichern und auszubauen. Das rechtfertigt auch einige Anstrengungen und Aufwendungen im „back-office“, von denen der Fahrgast zunächst nichts sieht.


Gewisse Einsparungen bei dem Prozess der Einnahmeaufteilung versprechen wir uns langfristig vom Einsatz automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS). Mittels AFZS sollen manuelle Fahrgastzählungen zurückgefahren und der Umfang von Fahrgastbefragungen reduziert werden. Daher sind i.d.R. bei allen neu vergebenen SPNV-Netzen die Fahrzeuge zumindest teilweise mit AFZS ausgerüstet.

 

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