Berichte der ÖPNV-Aufgabenträger nach Art. 7 Abs 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
zu den Berichten
Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen im Linienverkehr auf der Straße befördern will, benötigt dazu eine Genehmigung, die in Niedersachsen bei der LNVG zu beantragen ist. Dies gilt für den ÖPNV mit Bussen und Stadtbahnen wie auch im nationalen und internationalen Busfernlinienverkehr.