Neue Angebotskonzepte erfordern nicht nur den Einsatz neuer Fahrzeuge, sondern auch den bedarfsgerechten Ausbau von Strecken und Bahnhöfen. Obwohl für den Aus- und Neubau der von der DB InfraGO betriebenen Eisenbahninfrastruktur nach dem Grundgesetz allein der Bund zuständig ist, hat das Land erhebliche Mittel für deren Ausbau und Modernisierung bereitgestellt. In Realisierungs- und Finanzierungsverträgen zwischen Land, LNVG und Infrastrukturunternehmen werden die Ausbau- und Instandhaltungsstandards und der Nutzungsumfang vereinbart. Gleichzeitig sind die Infrastrukturunternehmen verpflichtet, die geförderten Anlagen für die vereinbarte Nutzungszeit instand- und vorzuhalten.